20 Jahre Haft

Baby Melek erschlagen - Mutter: "Das war ein Teufel in mir"

20 Jahre Haft (nicht rechtskräftig) erhielt jene jungen Frau mit türkischem Hintergrund, die ihr neugeborenes Kind - Baby Melek - auf so abscheuliche Weise getötet hat. Vor Gericht  redet sich die Frau auf Dämonen, Monster und den Teufel aus.


Wien. Wegen Mordes wurde am Dienstag am Landesgericht gegen die 30-Jährige Büsra T. verhandelt, die laut Anklage ihre Tochter Melek (arabisch für Engel) sieben Tage nach der Geburt in der Klinik Favoriten vorsätzlich getötet hat. Die Frau gab zu, am 21. November 2024 mit ihrer kleinen Tochter das Spital verlassen zu haben, indem sie das Neugeborene in eine Tagesdecke, ein Einkaufssackerl aus Papier und in einen Müllsack wickelte und außerhalb der Klinik brutal gegen den Asphalt schlug.

"Ich war nicht ich. Das war ein Teufel in mir", sagte die von Star-Anwältin Astrid Wagner verteidigte Angeklagte. Und weiter: "Ich weiß, ich bin ein Monster." Sie habe sich "in einem Tunnelblick" befunden: "Ich habe nicht gewusst, wohin mit ihr." Ursprünglich habe sie vorgehabt, ihre Tochter außerhalb der Klinik abzulegen bzw. abzustellen. Draußen habe der Säugling dann aber zu schreien begonnen: "Ich hab' mir nur gedacht, sie muss leise sein, sie darf nicht weinen." Daher habe sie "versucht, sie zu erwürgen, habe es aber nicht geschafft". Daraufhin erschlug sie das Kind. "Dann war sie leise. Dann wurde mir bewusst, was ich gemacht habe."

Prozess Büsra und Baby Melek
© Fuhrich

Zum Motiv führte die Frau, die türkische Wurzeln hat, aber in Österreich geboren wurde und auch österreichische Staatsbürgerin ist, familiäre Probleme ins Treffen. Erst im Juli hatte sie ihre Schwangerschaft bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt sei das Verhältnis ihrer Eltern zu ihrem Partner, dem Vater des werdenden Kindes, zerrüttet gewesen. Aus Angst, von den Eltern verstoßen zu werden, aber auch, weil sie sich ein gemeinsames Leben mit dem Vater nicht vorstellen konnte, dachte sie einen Schwangerschaftsabbruch an, der aber aufgrund des Stadiums der Schwangerschaft rechtlich nicht mehr möglich war. "Die Abtreibung ging leider nicht, weil ich schon in der 19. Woche war", schilderte die Angeklagte.

Sie habe in weiterer Folge ihre Schwangerschaft "verdrängt", betonte sie vor dem Schwurgericht. Außer ihrem Lebensgefährten habe niemand davon gewusst: "Ich habe nicht ein Mal einen Bauch gehabt."

Als Geburtstermin war von ärztlicher Seite - den Angaben der Angeklagten zufolge war sie im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft nur ein Mal beim Arzt - Mitte Dezember errechnet worden. Am 14. November setzten bei der 30-Jährigen allerdings die Wehen ein. Noch am selben Tag brachte sie im Beisein des Vaters der Kleinen in der Klinik Favoriten ein gesundes Mädchen zur Welt. Das Frühchen wurde zur Überwachung auf die Neonatologie gebracht und entwickelte sich dort gut. Während sich der Vater über seine Tochter freute, reagierte die Familie der Mutter angeblich alles andere als positiv.

Mädchen starb an massivem Hirntrauma

Baby Melek
© Viyana Manset haber,

Als die Mutter am 21. November aus dem Spital entlassen werden sollte, habe die Frau "Panik" bekommen, führte die Staatsanwältin aus. Nachdem sie das Baby getötet hatte, hätte sich die Frau dem Klinikpersonal gegenüber zunächst ahnungslos gegeben und eine Entführung des Kindes vorgetäuscht, was eine groß angelegte Suchaktion der Polizei zur Folge hatte. Am darauf folgenden Tag wurde dann die Baby-Leiche in einem Abfallcontainer entdeckt, in den die 30-Jährige den toten Körper gegeben hatte.

Wie die Obduktion ergab, hatte das Mädchen ein massives Schädelhirntrauma sowie mehrfache Knochenbrüche erlitten. Die Tötung sei nicht geplant gewesen, betonte Verteidigerin Astrid Wagner: "Sie hat das Kind geliebt. Sie wollte es nicht hergeben." Man dürfe sich von der Verhandlung bzw. der Angeklagten "keine rationalen, vernünftigen Erklärungen erwarten", sagte Wagner unter Verweis auf "entfesselte Gefühlsdämonen".

Letztlich wurde die 30-jährige Frau wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Wahrspruch der Geschworenen erfolgte einstimmig im Sinn der Anklage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurden Büsra T.  ihre bisherige Unbescholtenheit, ihre geständige Verantwortung und eine "psychische Belastung" mildernd angerechnet. Erschwerend waren demgegenüber die "brutale Tatbegehungsweise" gegen "ein völlig wehrloses und hilfloses Opfer", wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung ausführte. Die Frau hätte "so ziemlich das schlimmste Verbrechen, das man sich vorstellen kann" begangen. Dafür seien 20 Jahre bei einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang "gerade noch ausreichend".

Die 30-Jährige zog sich danach mit Verteidigerin Astrid Wagner mehrere Minuten im Beratungszimmer zurück, um über allfällige Rechtsmittel gegen das Urteil nachzudenken. "Sie ist zu verwirrt", erklärte Wagner, nachdem die beiden in den Saal zurückkehrten, wobei die 30-Jährige weinte und schluchzte. Wagner erbat daher Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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