Wegen grob fahrlässiger Tötung

Nach Tod von Dunija (5) in Therme im Burgenland: Vater wird angeklagt

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Nach dem Tod des Mädchens Dunija in der Sonnentherme Lutzmannsburg im März wird der Vater wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. 

Die Fünfjährige Dunija konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in ein tiefes Wasserbecken gegangen, während er "längere Zeit" abwesend war, teilte Petra Bauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Freitag auf APA-Anfrage mit. Die Verfahren gegen den Thermen-Geschäftsführer und den damaligen Bademeister wurden eingestellt.

Der Vater war mit seinen beiden Töchtern (5 und 6) sowie einer Freundin in der Therme. Der Mann dürfte rund 30 Minuten nicht bei dem Kind gewesen sein, als dieses allein und ohne Schwimmflügel in tiefes Wasser sprang. Laut oe24-Informationen war der Vater von Dunija offenbar mit seiner Begleiterin abgedampft, um mit ihr in einem abgesonderten Bereich des Restaurants Kaffee zu trinken und eine zu rauchen.  Ein Badegast wurde dann auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam.

Andere Besucher, allen voran zwei Krankenpflegerinnen, sprangen auf und halfen verzweifelt, die kleine Dunija, die ausgerechnet ins Wildwasserbecken gesprungen war, wiederzubeleben - ohne Erfolg. Sie wurde noch mit dem Rettungshubschrauber ins SMZ-Ost nach Wien geflogen, wo sie schließlich starb. 

Gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen 

Dem Vater wird nun vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat. Dies führte zum Ertrinken des Kindes.

Keinen Anhaltspunkt für einen Sorgfaltsverstoß gibt es hingegen beim Geschäftsführer der Sonnentherme und dem Bademeister. Diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.
 

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