Großer Andrang herrschte am Dienstagvormittag im Wiener Justizpalast.
Dort hat der 14. Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH) ab 10 Uhr die Entscheidung zu den Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten u.a. in der Buwog-Causa verkündet.
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Entscheidung über Grasser
Damit wurde auch entschieden, ob Grasser in Haft muss oder nicht. Wegen der Komplexität des Verfahrens erwarten Beobachter einen längeren Urteilsspruch.
Erstinstanzlich und nicht rechtskräftig verurteilt wurde Grasser im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme zu acht Jahren Haft.
Weitere Anklagen
Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig zu sieben bzw. sechs Jahren verurteilt. Weiters wurde Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zu einer Zusatzhaftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil umfasste weitere vier Schuld-und sechs Freisprüche. Alle wandten sich an den OGH.
Jetzt steht fest, nach einem langen Prozesstag: Grasser muss für vier Jahre in Haft.