Im Laufe des Vormittags wurden Videoaufnahmen der Stadionkameras gesichtet.
Am Donnerstag ist der Prozess gegen die krawallösen Platzstürmer beim Wiener Derby im September 2024 fortgesetzt worden. Zwei Verfahren gegen Platzstürmer sind am Vormittag ausgeschieden worden. Der damalige Rapid-Trainer soll nämlich als Zeuge geladen werden. Von den ursprünglich 22 Angeklagten verblieben nun sechs im Hauptverfahren. Dreizehn Männer waren an den ersten beiden Prozesstagen diversionell erledigt worden, ein Verfahren war ebenfalls bereits ausgeschieden worden.
Im weiteren Verlauf des Vormittags wurden Videoaufnahmen der Stadionkameras gesichtet. Zu sehen waren die gewaltsamen Ausschreitungen zwischen den Rapidlern und Austrianern auf dem Spielfeld des Allianz Stadions, von denen sich nun einige die Anklagebank teilen. Fans der beiden Lager zündeten pyrotechnische Gegenstände und gingen aufeinander bzw. auf Polizisten los. Es gab mehrere teilweise schwer Verletzte. Die Sichtung der Aufnahmen sollte klären, inwieweit die Angeklagten daran beteiligt waren. "Er ist hier sehr gut in der Menge zu erkennen", gab die Richterin über den Viertangeklagten zu Protokoll. "Aber nicht ganz vorne", schob Verteidigerin Pia Kern ein. Sie beantragte den damaligen Rapid-Trainer Robert Klauß sowie dessen Co-Trainer Stefan Kulovits als Entlastungszeugen zu laden.
Polizisten verletzt
Staatsanwältin Kristina Kamauf hatte beim Prozessauftakt am Montag von einem "quasi kriegsähnlichen Zustand" gesprochen. Eine Polizeibeamtin erlitt Verbrennungen, ein männlicher Kollege einen vorübergehenden Hörverlust sowie einen Tinnitus am linken Ohr. Bei einem weiteren Polizisten kam es zu Absplitterungen an den Zähnen, als dessen Zahnspange aus dem Mund gerissen wurde. Ein Fan landete mit einem Bruch des linken Kieferhöhlenbodens, einem Bruch der linken Augenhöhle, einem Bruch des linken Jochbeins und einer Nasenbeinfraktur im Spital. Kamauf legt den Angeklagten unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB), aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 269 StGB) zur Last.
Diversionen für 13 Platzstürmer
Jene Angeklagten, die bisher unbescholten gewesen waren, sind mit einer Diversion bedacht worden. Sie müssen je 150 Euro für die Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro symbolische Schadensgutmachung an den SK Rapid und an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. Zusätzlich fassten sie für die Dauer einer zweijährigen Probezeit ein österreichweites Stadionverbot für alle Matches in der ersten und zweiten Bundesliga, alle Spiele des ÖFB-Cups, alle internationalen Begegnungen mit österreichischer Beteiligung und alle Nationalmannschaftsspiele aus. Auch Freundschaftsspiele sind vom Stadionverbot mitumfasst. Wird dem Folge geleistet, gelten sie nach wie vor als unbescholten.
Den verbliebenen sechs Angeklagten ist eine Diversion seitens der Richterin verwehrt worden, da sie vorbestraft oder anderweitig in der Vergangenheit mit der Justiz in Kontakt gekommen sind. Die zwei am (heutigen) Donnerstag ausgeschiedenen Verfahren werden am 8. April fortgesetzt, auch für sie gab es keine diversionelle Lösung.