Marcus M. machte vor Wiener Haftrichter keine Angaben.
Nach der Festnahme des deutschen Hells-Angels-Bosses Marcus M. hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Donnerstagnachmittag über den 34-Jährigen die Übergabehaft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt. Marcus M. bleibt damit für vorerst 14 Tage in der Justizanstalt Josefstadt inhaftiert.
Der ehemalige Präsident der Leipziger Hells Angels machte vor dem Haftrichter keine Angaben. Er hat zwei Wochen Zeit, um gegen die Entscheidung des Gerichts allenfalls Beschwerde einzulegen. Sollte Marcus M. an einer vereinfachten Übergabe an die deutschen Strafverfolgungsbehörden mitwirken, würde dies das Verfahren verkürzen.
Anwalt: "In Wien zu Gast"
"Ich werde ihm das nahe legen", meinte sein Wiener Rechtsvertreter Werner Tomanek, den die APA telefonisch im Urlaub in Thailand erreichte. Geht es nach Tomanek, der sich vor der endgültigen Festlegung noch mit dem deutschen Rechtsbeistand des 34-Jährigen besprechen will, wird sich Marcus M. nicht gegen die beantragte Auslieferung wehren.
Der von der deutschen Justiz Gesuchte war am Mittwoch im Clubhaus des Hells Angels Charters in Wien-Margareten aufgegriffen worden. Ein Großaufgebot der heimischen Polizei vollzog einen von Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehl. Der Rocker wird verdächtigt, am 25. Juni 2016 in Leipzig mit drei Komplizen ein Mitglied der Gruppe "United Tribuns" erschossen und zwei weitere verletzt zu haben.
Sein Wiener Anwalt trat Medienberichten entgegen, Marcus M. hätte sich in Österreich vor der deutschen Justiz versteckt. "Er war in Wien zu Gast", betonte Tomanek. Seine Wiener Kumpels hätten den Mann demnach auch nicht verborgen gehalten: "Die haben von dem Haftbefehl nichts gewusst. In diesen Kreisen ist es nicht üblich, dass man fragt, ob der andere grad ausgeschrieben ist."