Nach Koks-Skandal

Teichmeister in Haft: Muss er bald in die Maßnahme?

Wieder wird gespannt auf die Entscheidung gewartet, die in Bezug auf Florian Teichtmeister gefällt wird. 

Wien. Eine Linie Koks auf einem WC auf der Münchner Wiesn wurde dem ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister zum Verhängnis. Weil ein äußerst aufmerksamer Polizist, der zufälligerweise am 27. September im Klo daneben saß, von dem Drogenkonsum des 45-Jährigen Wind bekam, flog der Teichtmeister-Rückfall erst auf. 

Die deutschen Behörden informierten die heimische Justiz, eine Festnahmeanordnung wurde sofort erlassen. Teichtmeister stellte sich schließlich selbst der Polizei in Tirol und sitzt derzeit in Haft. Nach seiner kurzen Haft in Innsbruck, wo weitere prominente Insassen wie Karl-Heinz Grasser und René Benko aktuell einsitzen, wurde der "Rückfällige" nach Wien überstellt (oe24 berichtete).

Sichergestellt wurden bei seinem erneuten Exzess 0,88 Gramm Kokain. Wie viel er zuvor genommen hatte, ist nicht bekannt. Bei seiner Verurteilung im Herbst 2023 - der Prozess rund um den Promi sorgte national als auch international für Aufsehen - wurde ihm neben der zweijährigen Bewährungsstrafe und der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum der Konsum von Suchtmitteln mit einer fünfjährigen Probezeit untersagt. Das Alkoholverbot gilt seit Frühling nicht mehr.

Maßnahme oder weiter auf freiem Fuß?

Aktuell befindet sich Teichtmeister in einer Wiener Justizanstalt, wo er bis zu einem Monat festgehalten werden kann. Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn können noch maximal drei weitere Monate Krisenintervention für die Entscheidung angehängt werden, ob der Ex-Burgschauspieler tatsächlich in eine Maßnahme muss. 

Die Krisenintervention selbst habe den Zweck herauszufinden, ob es notwendig ist, die Unterbringung nach § 21 Abs 2 StVG in Vollzug zu setzen oder ob weiterhin, allenfalls mit anderen Auflagen beziehungsweise Bedingungen Teichtmeister wieder auf freien Fuß zu setzen. Dafür wird ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. 

"Mit scharfen Konsequenzen bei Verstößen" 

Entscheidungsträger ist dabei wieder der langjährige Richter Stefan Apostol, der auch Anfang September 2023 als Vorsitzender des Schöffensenats im Landesgericht Wien das Urteil gefällt hatte. 

Richter Apostol
© APA/ROLAND SCHLAGER: Der langjährige Richter Stefan Apostol trifft die Entscheidung.
 

In seinem mündlichen Urteil wertete damals Apostol den langen Zeitraum der inkriminierten Handlungen sowie die zahlreichen Dateien als erschwerend. "Jedes einzelne Bild ist bereits ein Delikt", sagte Apostol im Herbst 2023. 

Als mildernd für Teichtmeister führte Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. "Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht", sagte Apostol. 

Doch fügte der Richter klar hinzu, dass  bei Verstößen mit scharfen Konsequenzen rechnen müsse." Zu Teichtmeister damals "Sie haben ein Damoklesschwert über sich hängen."

Ob der Verurteilte nun tatsächlich in eine Unterbringung in ein forensich-therapeutisches Zentrum, auch darüber entscheidet in den nächsten Wochen Richter Stefan Apostol.

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