Statt Kokain auf dem Oktoberfest heißt es jetzt Frittatensuppe in der Josefstadt. Außerdem gibt es eine strenge 24-Stunden-Überwachung und Tagwache ab 6 Uhr. Was der Anwalt oe24 sagt.
Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist am Wochenende festgenommen worden, weil er gegen gerichtliche Auflagen verstoßen haben dürfte. Das bestätigten sein Anwalt und die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, gegenüber oe24.
"Habe ihn noch nicht gesehen"
Der renommierte Rechtsanwalt Dr. Rudolf Mayer vertritt Teichtmeister: "Er ist noch nicht im Zentrum, wird dort erst am Donnerstag eintreffen" Er hat Teichtmeister noch nicht direkt getroffen, sagt er oe24. "Ich habe ihn noch nicht gesehen. Am Donnerstag dann." Derzeit dürfte Teichtmeister in der JA Josefstadt sein. "Er befindet sich auf dem Weg ins
Forensisch-therapeutische Zentrum Wien-Mittersteig", sagt der Anwalt.
Forensisch-therapeutisches Zentrum Wien-Mittersteig
Wie in jedem Gefängnis gilt im forensisch-therapeutischen Zentrum Wien-Mittersteig der harte Knast-Alltag. Tagwache ist ab 6 Uhr, böse Zungen sprechen von "Psychoknast".
Ob Teichtmeister wieder frei kommt, ist noch offen. Derzeit ist es eine vorläufige Maßnahme, sagt sein Anwalt. Ob die Maßnahme zur bedingten Einweisung, auf unbefristete Zeit, verlängert wird, muss ein Sachverständiger jetzt klären. Dann bliebe Teichtmeister längerfristig eingesperrt.
Im September 2023 war Teichtmeister vom Wiener Landesgericht wegen Besitzes und Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt wurde. Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung waren Teichtmeister strenge Auflagen erteilt worden. Unter anderem wurde ihm für die Dauer einer fünfjährigen Probezeit der Konsum von jeglichen Suchtmitteln untersagt.
Leichte Kost und 24-Stunden-Überwachung
- Am 27. September wurde Teichtmeister dann am Oktoberfest mit Kokain aus Verkehr gezogen
- Am 1. Oktober wurde vom Wiener Landesgericht eine Festnahmeanordnung erlassen
- Die Festnahme und umgehende Überstellung Teichtmeisters in die forensisch-psychiatrische Abteilung der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt wurde "ohne unnötigen Aufschub" zur "Behandlung wie bei einer Krisenintervention" festgelegt
- Die Kost für die Insassen im Psycho-Knast ist laut Justizinsidern eine leichte: So gebe es oft Frittatensuppe, heißt es, und auch sonst eher leichtere Hauptspeisen.
- Für Teichtmeister gilt jetzt eine strenge 24-Stunden-Überwachung. Wie sich die Häftlinge im Psycho-Knast verhalten, wird genau beobachtet.
- Teichtmeister kann zunächst einmal vier Wochen zwangsweise angehalten werden.
- Ob es erforderlich ist, Teichtmeister in Haft bzw. in einem forensisch-therapeutischen Zentrum zu behalten, hängt von den gutachterlichen Feststellungen ab.
- Ein bereits bestellter psychiatrischer Sachverständiger soll jetzt klären, wie stark der Rückfall in Bezug auf die Suchtmittelabhängigkeit tatsächlich sei.
- Die Beanwortung einer weiteren aktuellen Anfrage bei Anwalt und Justizanstalt ist noch offen
Das steht in der Festnahme-Anordnung
In der Festnahmeanordnung steht, dass das Landesgericht am 30. September von der Münchner Polizei verständigt worden war, "dass der Betroffene am 27. September 2025 am Oktoberfest auf frischer Tat beim Besitz und Konsum von Kokain betreten wurde", wie der Festnahmeanordnung zu entnehmen ist. Zuletzt hatte Teichtmeister Mitte Juni einen Drogentest bei Gericht abgegeben, um nachzuweisen, dass er sich an die entsprechende Weisung hält.
"Der nunmehrige Rückfall in den Kokainkonsum bei Nichtvorliegen von Nachweisen negativer Drogentests zumindest für den Zeitraum der letzten dreieinhalb Monate lässt befürchten, dass der Betroffene wieder diesem Suchtgift verfallen ist, wobei das genaue Ausmaß dieses Rückfalls noch nicht abschätzbar erscheint", steht in der Festnahmeanordnung.
In der Festnahmeanordnung steht auch, wie bestimmt wird, wie lange Teichtmeister im Psycho-Knast bleiben muss.
"Im weiteren Verfahren wird sodann nach Anhörung sämtlicher Beteiligter, Abklärung des Ausmaßes des Rückfalls in den Suchtgiftkonsum und Einholung eines aktuellen forensisch-psychiatrischen Gutachtens über eine Krisenintervention oder einen Widerruf des vorläufigen Absehens vom Vollzug der Maßnahme zu entscheiden sein."