Graz

Frau prügelt Oma 
zu Tode

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Beim Prozess in Graz rückte Donnerstag aber eine Kindesentführung in den Mittelpunkt.

Das gab es laut Richter Gernot Patzak seit 1975 nicht mehr: Gertrud N. (48) erschlug im Dezember 2011 eine Bekannte (67) brutal, wird aber nicht wegen Mordes angeklagt. Zwei Gutachten, eines von Psychiaterin Adelheid Kastner, bestätigt der Frau, dass sie mit drei Promille zu betrunken war, um ihre Handlung zu steuern. Kritik gibt es von Verteidiger Gerald Ruhri, weil die Staatsanwaltschaft gleich zwei Gutachten geholt hat.

Kampfsportlerin
Patzak zeigte der Angeklagten Bilder des Opfers. „Was sagen Sie dazu?“ – „Schlimm“, meinte die Buchhalterin, die wegen ihrer Alkoholkrankheit in Pension ist. „Ich denke jeden Tag an sie.“ „Sie waren Ihrem Opfer körperlich drastisch überlegen“, hatte Staatsanwaltschaft Johannes Winklhofer das brutale Vorgehen betont. Außerdem: Die Frau hatte auch eine Taekwon-do-Ausbildung absolviert.

Entführung?
Angeklagt ist die Frau auch wegen einer Kindesentziehung – da hat sie versucht haben soll, zwei Buben in ihr Auto zu locken. Das bestreitet sie – plötzlich neue Vorwürfe: Sie soll das Kind (4) eines Bekannten auf einem nächtlichen Spaziergang alleine gelassen haben. Der Prozess wurde vertagt.

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