Prozess in Eisenstadt

Friseurin in Potzneusiedl getötet: Acht Jahre Haft

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53-Jährige wegen Beitragstäterschaft zum Mord und Hehlerei schuldig gesprochen.

Mit einem Schuldspruch wegen Beitragstäterschaft zum Mord und Hehlerei für die Zweitangeklagte hat am Mittwoch der Prozess um die Tötung einer Friseurin im Vorjahr in Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) geendet. Ein Geschworenensenat verurteilte die 53-Jährige zu acht Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Der Schuldspruch begründe sich auf den Wahrspruch der Geschworenen, die in dem Verfahren, das ohne den Hauptangeklagten stattfand, auch über dessen Täterschaft entscheiden mussten, erläuterte der Vorsitzende des Geschworenensenats, Wolfgang Rauter. "Natürlich hat die Angeklagte die brutale Begehung des Mordes nicht zu verantworten", sondern nur ihren Beitrag, stellte Rauter fest.
 
Es habe sich im Hinblick auf die 53-Jährige nicht um ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken gehandelt. Die Frau habe aber gewusst, dass der Hauptangeklagte "aus Geldgier" und aus niedrigen Motiven den Mord geplant habe - "und sie hat ihn auch dabei unterstützt".
 
Von einem reumütigen Geständnis sei man "doch ein Stückchen weg gewesen", meinte der Vorsitzende. Die 53-Jährige habe die Tat in einer Drucksituation begangen. Sie hätte dem Angeklagten aber doch zum Verstehen zu geben müssen, "ich will mit dem allen nichts zu tun haben, bitte lass mich in Ruh'". Das Gericht sei "gerade noch der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafmilderung vorliegen", erläuterte Rauter. Die 53-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab
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