Ausgetrickst

Pfand-Betrüger wegen 91 Euro vor Gericht

Viele leere Glasflaschen stehen in grünen Getränkekisten gestapelt.
© Getty Images
Ein 37-jähriger Oststeirer hat bei einem Lebensmittelgeschäft bereits zurückgegebenes Leergut erneut eingeworfen. Vor dem Bezirksgericht Weiz gestand der unbescholtene Mann den Vorfall.
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Der Fall rund um einen dreisten Pfand-Betrug beschäftigte das Bezirksgericht Weiz. Ein 37-jähriger Mann aus der Oststeiermark hatte bei einem Supermarkt gelagerte Bierkisten entdeckt, die direkt neben dem Pfandautomaten abgestellt waren. Er griff kurzentschlossen zu und schob insgesamt 13 Kisten noch einmal durch das Gerät. Auf diese Weise kassierte er unberechtigt einen Betrag von 91 Euro.

Auffälliges Verhalten vor Gericht

Bereits vor dem Start der Verhandlung sorgte der Angeklagte für Aufmerksamkeit. Eine Sicherheitsmitarbeiterin bemerkte, wie der Mann vor dem Gerichtsgebäude gegen einen Baum urinierte und einen Mistkübel durchsuchte. Im Gebäude selbst war auf den Gängen laute Musik zu hören. Im Verhandlungssaal setzte sich der Oststeirer schließlich eine Sonnenbrille auf und begründete dies mit den Worten: "Ich setze meine Brille auf, da ist es mir zu hell."

Fragen zum Alkoholkonsum

Auf Nachfrage des Richters bezüglich seines Alkoholkonsums gab der 37-Jährige an, zwar etwas getrunken zu haben, aber dennoch nüchtern zu sein. Die Orientierungsfragen zum Ort und dem Grund seines Erscheinens beantwortete er korrekt. Er wisse, dass er "wegen 13 Kisten Bier" vor Gericht stehe.

Geständnis und gerichtliche Diversion

Bezüglich der Tat zeigte sich der Mann geständig und erklärte, dass er nicht gewusst habe, dass dort Kameras installiert sind. Er habe schlicht viele Kisten neben dem Automaten stehen sehen. Der Richter entgegnete daraufhin, dass er auch viele Autos sehe, die ihm gefallen, und deshalb nicht einfach einsteige. Das Verfahren gegen den bisher unbescholtenen Oststeirer endete schließlich mit einer Diversion sowie einer Probezeit von zwei Jahren. Im betroffenen Markt hat er mittlerweile Hausverbot.

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