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Sie haben am 9. Mai 2021 auf Ihrer unter http://www.oe24.at/ erreichbaren Website einen Artikel mit der Überschrift "Zwei Opfer – und ein 'liebevoller' Geburtstagsbrief" veröffentlicht. Darin nehmen Sie Bezug auf zwei Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien, in denen es um den Vorwurf der ehemaligen Moderatorin von oe24.TV, Raphaela Scharf, geht, Wolfgang Fellner, Herausgeber der Tageszeitung "Österreich", habe sie im Zuge ihres Arbeitsverhältnisses sexuell belästigt. In einem der beiden Verfahren klagt Raphaela Scharf ihre frühere Arbeitgeberin, die A.Digital Content GmbH, wegen der von dieser ausgesprochenen Entlassung ("Entlassungsverfahren"). Im anderen Verfahren klagt Wolfgang Fellner Raphaela Scharf auf Unterlassung des Vorwurfs der sexuellen Belästigung ("Unterlassungsverfahren").

Dazu haben Sie folgende Behauptung veröffentlicht: "Frau Scharf selbst hat nie eine Anzeige oder Klage gegen Fellner wegen sexueller Belästigung vor Gericht eingebracht, sie klagt ausschließlich die Firma Austria Digital auf 'Wieder-Einstellung'."

Diese Behauptungen sind insoweit in irreführender Weise unvollständig, als Raphaela Scharf wegen des geschilderten Vorwurfs der sexuellen Belästigung bereits 2019 einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht hat, der sich nicht nur gegen die A.Digital Content GmbH richtet, sondern auch gegen Wolfgang Fellner persönlich.

Desweiteren behaupten Sie, dass Raphaela Scharf am 13. Mai 2019 von Wolfgang Fellner eine Gehaltserhöhung begehrt habe, was dieser abgelehnt habe. "Fast zeitgleich erkundigte sich Frau Scharf bei Rechtsberatern, wie sie eine 'Kündigung wegen sexueller Belästigung' argumentieren könne. Sie erfuhr, dass sie 'handfeste Beweise' brauche. Am nächsten Tag behauptete Frau Scharf plötzlich nach einem Foto-Shooting, Herr Fellner hätte sie 'am Hintern begrapscht' und sie hätte dafür drei Zeugen."

Diese Behauptungen sind insoweit unrichtig, als Wolfgang Fellner bei dem Gespräch am 13. Mai 2019 eine Gehaltserhöhung für Raphaela Scharf nicht abgelehnt, sondern vielmehr in Aussicht gestellt hatte. Raphaela Scharf hatte sich auch nie bei Rechtsberatern erkundigt, wie sie eine "Kündigung wegen sexueller Belästigung" argumentieren könne, und ihr hatte daher auch niemand gesagt, dass sie dafür "handfeste Beweise" brauche. Raphaela Scharf hatte vielmehr bereits am 12. April 2019 erstmals Kontakt mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft aufgenommen, weil sie von Wolfgang Fellner mit Kurznachrichten, Aufforderungen zum Abendessen, Umarmungen und Kussversuchen belästigt worden war.

Desweiteren behaupten Sie, dass "Frau Scharf von ihrem unabhängigen Anwalt zum Krone-Anwalt Rami [wechselte], der mit seiner Klientin Katia Wagner – ebenfalls Krone TV – eine weitere Frau 'hervorzauberte', die plötzlich (im März 2020) die Behauptung aufstellte, Wolfgang Fellner hätte sie fünf Jahre zuvor genau so wie Frau Scharf bei einem Foto-Kopierer 'am Hintern begrapscht'".

Diese Behauptungen sind insoweit unrichtig, als Raphaela Scharf im Unterlassungsverfahren Katia Wagner bereits im Februar 2020 als Zeugin namhaft gemacht hatte. Dr. Michael Rami übernahm die Vertretung von Raphaela Scharf jedoch erst im März 2021.

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