Höchstgericht gab Kläger recht – er darf wieder wie seine Ahnen heißen.
Sein Opa wollte den tierischen Nachnamen nicht mehr und ließ sich in den 50er-Jahren umbenennen. Doch sein Enkel hatte andere Pläne – der Antrag auf Namensänderung wurde aber vom Magistrat und vom Landesverwaltungsgericht Wien abgelehnt. Begründung: Zebra sei nur ein in den Savannen Afrikas lebendes Pferd.
Das Höchstgericht gab dem Kläger jetzt recht. Sein Recht auf „Privat- und Familienleben“ wurde missachtet, hieß es.