Mutter erschossen

Gerichts-Mord: Das ist die Anklage

Teilen

Donnerstag startet Prozess. "Hinrichtung" war geplant

Nach dem Todesschuss auf eine Gerichtsdienerin in Hollabrunn wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, vorsätzlich gemordet zu haben.

Auf ein Mordgeständnis wird das Gericht bei dem morgen, Donnerstag, in Korneuburg startenden Prozess gegen den Maler Johann Preiss (rechts im Bild) vermutlich lange warten können. Behält der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, seine Verteidigungslinie bei, wird er auf Milderungsgründe wie Berauschung oder eine Unfallversion setzen: Der Schuss ins Gesicht der Gerichtsdienerin Silvia Mestnik am 16. Dezember 2009 wäre unabsichtlich losgegangen.

Hass und Zorn
Der Staatsanwalt sieht dies als Schutzbehauptungen. Mord und versuchten Mord wirft er Preiss in der Anklageschrift vor. Das Motiv: Der 58-Jährige habe nach seiner Scheidung glühenden Hass und Zorn auf die zuständige Richterin entwickelt. "Die Haltung, er werde Gleiches mit Gleichem vergelten, führte schließlich dazu, dass er unter dem Eindruck des eben gelesenen Scheidungsaktes den Entschluss fasste, Mag. P. 'hinzurichten'", glaubt der Staatsanwalt an eine vorsätzliche Tat.

Flasche Sekt
Vor dem Amoklauf hatte sich Preiss laut Anklage noch Mut gemacht: "Er trank eine Flasche Sekt, da dies nach seinen Vorstellungen der letzte Alkohol war, den er noch in Freiheit genießen konnte."

Als der Zeichenlehrer die Richterin an ihrem Arbeitsplatz nicht fand, begann er zu toben. Schließlich stellte sich ihm Silvia Mestnik entgegen. Die Ausführung des Staatsanwalts: "Immer noch in Rage, da ihn niemand zu Mag. P. bringen wollte, und nunmehr in der Überzeugung gefestigt, die gesamte Justiz sei gegen ihn, zog er seine Waffe. Diese war geladen und entsichert." Dann fiel der tödliche Schuss in den Mund der zweifachen Mutter.

Schuld
Die Anklage fordert, "Johann Preiss des Mordes und versuchten Mordes zu überführen und tat- und schuldangemessen zu bestrafen".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.