Anwälte: Vorverurteilung beweisen

Grasser geht in die Offensive

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Kann der Grasser-Prozess überhaupt am 12. 12. starten?

Mindestens 1.509 Mal soll jeder Österreicher potenziell mit „abträglicher Berichterstattung“ über Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und seine Mitangeklagten in der Buwog-Causa konfrontiert gewesen sein. Das geht aus einem Gutachten des deutschen Medienrechtsexperten Prof. Ralf Höcker hervor, das heute von Grassers Anwälten präsentiert wird. Damit wollen die Anwälte beweisen, dass Grasser öffentlich vorverurteilt wurde.

Noch ist offen, ob der 
Prozess am 12. 12. startet

Grasser und die Mitangeklagten Meischberger und Plech gehen damit zwei Wochen vor dem geplanten ­Prozessbeginn am 12. Dezember in die Offensive.

Ob der Prozess am 12. 12. starten kann, ist aber noch offen. Davor muss der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob die vorgesehene Richterin ­Marion Hohenecker befangen ist. Insider bezweifeln, dass der OGH so rasch entscheidet – und ein Prozessbeginn ohne OGH wäre wegen möglicher Nichtigkeit zu riskant.     

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