Antrag gegen Richterin - Heuer kein neuer Termin - Warten auf VfGH.
Es war der Knalleffekt der letzten Woche: Wie berichtet, zieht der Anwalt des Buwog-Mitangeklagten Ernst Plech, Michael Rohregger, alle juristischen Register: Er hat gegen Richterin Marion Hohenecker beim Verfassungsgerichtshof geklagt, konkret beeinsprucht der Top-Jurist jenes Gesetz, welches regelt, dass Hohenecker das Buwog-Verfahren überhaupt bekommen hatte.
Dies hat zwar für das Verfahren – unter anderem gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser – keine aufschiebende Wirkung – Hohenecker könnte das Verfahren also trotzdem ansetzen. Allerdings hätte ein Prozessstart noch vor einer Entscheidung des VfGH ein enormes Risiko: Gibt das Höchstgericht Rohregger recht – müsste der Prozess mit einem neuen Richter neu aufgerollt werden. Im Grauen Haus hieß es dazu, Hohenecker warte jetzt einmal auf Signale aus den VfGH und werde die Lage kommend Woche bewerten. Wahrscheinlich wird die Richterin, die als sehr korrekt und streng gilt, warten, bis das Höchstgericht entschieden hat.
Neun Jahre Verfahren. Grasser-Anwalt Manfred Aineder rechnet im Gespräch mit ÖSTERREICH jedenfalls nicht mehr mit einem Prozessbeginn noch heuer – damit wird das Verfahren frühestens im Jahr 2018 starten – neun Jahre (!) nach Beginn der Ermittlungen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.