Fast täglich - bei Schönwetter fast sicher - verunfallen Biker mit ihren Motorrädern. Im Fall des Unfalls stehen Zeugen und Ersthelfer vor der Frage bzw. dem Problem, ob man dem Unfallopfer den Helm abnehmen darf - oder nicht? Das Rote Kreuz klärt rechtzeitig vor den Oster-Touren auf.
Wien, NÖ. Die Annahme bzw. der Mythos, nach Motorradunfällen dürfe der Helm nicht abgenommen werden, ist gefährlich – das Gegenteil ist nämlich der Fall. „Bei Bewusstlosigkeit muss der Helm runter, sonst können Verletzte ersticken“, erklärt Chefarzt Berndt Schreiner vom Roten Kreuz in Niederösterreich. „Ist der oder die Motorradfahrerin bei Bewusstsein, können Ersthelfer bei der Helmabnahme unterstützen.“
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Und so machen Sie in der sicherlich fordernden Situation nichts falsch:
- Den Kopf des Verletzten vorsichtig geraderichten und mit den Knien fixieren.
- Visier und Verschluss öffnen.
- Helm kippen, sodass die Nase zu sehen ist. Helm langsam vom Kopf ziehen. Wichtig ist, dabei den Nacken zu stützen.
- Die Verschlüsse haben zumeist eine rote Markierung und können durch Ziehen oder Drücken geöffnet werden.
„Wenn die Person nicht normal atmet, führen Sie die Wiederbelebung durch. Wichtig dabei ist die Herzdruckmassage. Ist ein Defibrillator verfügbar, soll dieser möglichst rasch eingesetzt werden. Auf die Beatmung kann im Zweifelsfall verzichtet werden, wenn Sie sich das nicht zutrauen“, sagt Schreiner. Das Rote Kreuz rät zudem dazu, Einmalhandschuhe zu verwenden, wenn diese griffbereit sind.