Grausamer Mord

Hohe Haftstrafen im Höllental-Prozess

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Die Urteile lauteten auf 20, 18 und zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Wegen erpresserischer Entführung mit fahrlässiger Todesfolge sind am Dienstag am Landesgericht Korneuburg ein 53-Jähriger und ein 27-Jähriger zu 20 und 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Drittangeklagte (44) erhielt für die Beteiligung an der Entführung eines 57-jährigen Wieners zehn Jahre. Das Opfer war am 4. Mai 2010 an einer Tankstelle in Wien-Donaustadt in ein Auto gezerrt worden und dann nach massiven Schlägen gestorben, die Leiche wurde im Höllental (Bezirk Neunkirchen) abgelegt.

Urteile noch nicht rechtskräftig
Mit diesem - einstimmigen - Urteil folgten die Geschworenen der Verteidigung. Die Staatsanwältin hatte Mord angeklagt. Sie gab keine Erklärung ab, der Erstangeklagte nahm Bedenkzeit (die beiden anderen verzichteten auf Rechtsmittel). Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Er sei in seiner Richterlaufbahn bei einer Tat "sehr selten" mit einer derartigen Brutalität konfrontiert gewesen, sagte Richter Helmut Neumar. Mildernd zu werten waren beim Erstangeklagten der Beitrag zur Wahrheitsfindung und die Unbescholtenheit. Dennoch müsse man sagen, dass sein Leben von Haftstrafen und Drogengeschäften überlagert sei. Beim den Mitangeklagten lag tatsächlich ein ordentlicher Lebenswandel vor, massiv erschwerend beim geständigen 27-Jährigen sei das "rücksichtslose Quälen" des Opfers. Der Drittangeklagte habe sich von Beginn an reuig gezeigt und wirklich nichts beschönigt.

53-Jähriger bestreitet Mordabsicht

Der als "Kopf" des Plans bezeichnete 53-Jährige hatte seine Verantwortung vom ersten Verhandlungstag am 10. Mai heute dahingehend geändert, dass er am Tod des Mannes schuldig sei, weil er dabei war, als das Opfer von dem als Schläger angeheuerten Boxer malträtiert wurde. Die Mordabsicht bestritt der 53-Jährige. Der 27-Jährige blieb dabei, dem Opfer - mit Boxbandagen an den Händen - zwar zahlreiche "Wirkungstreffer", nicht aber die letzten Schläge versetzt zu haben.

Ziel war laut Anklage, von der Mutter des dem Erstangeklagten seit Jahrzehnten bekannten Opfers 10.000 Euro zu erpressen. Der 44-Jährige war an der Entführung des Musikers am 4. Mai 2010 an einer Tankstelle in Wien-Donaustadt als Chauffeur beteiligt. In seinem Haus in Mannswörth (Bezirk Wien-Umgebung) sollte der 57-Jährige zum Reden gebracht werden. Bei dessen Martyrium am Dachboden war der 44-Jährige nicht dabei, half dann aber, die Leiche wegzubringen.

Staatsanwältin Birgit Kirchler hatte in ihrem Schlussvortrag betont, dass die beiden Männer den Tod des Opfers in Kauf genommen hätten. Sie verwies auf die zahlreichen Verletzungen und die Fesselung des geknebelten Opfers - ein über eine Reckstange geschlungenes Seil um den Hals geschlungen.

 

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