Zur Bluttat kam es im Vorjahr in Leoben nur unweit vom Stahlwerk Donawitz in einem Einfamilienhaus. Im Psychowahn (er dachte, sie wollte ihn vergiften) stach ein 65-Jähriger immer und immer wieder auf seine Ehefrau ein. Das Urteil für den Senior-Täter, der am Montag vor Gericht stand: Einweisung.
Stmk. Der Beschuldigte hatte während eines psychotischen Anfalls infolge seiner paranoiden Schizophrenie 34 Mal mit einem Messer auf seine Gattin (61) eingestochen. Laut dem Gutachter war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Frau starb. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
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Schon seit Jahren befand sich der Mann wegen seiner Krankheit in Behandlung - "mal ging es ihm gut, mal weniger gut", erklärte der Gutachter. Die Medikamente habe er leider nicht immer genommen. Im August des Vorjahres erlitt er augenscheinlich eine akute Psychose und hatte den Verdacht, dass seine Frau ihn betrügt, ihm die Pension wegnehmen und ihn vergiften will. Dieses für ihn und in seinem geistigen Zustand realistische Bedrohungsszenario dürfte zum Horror-Overkill geführt haben.
Der Gerichtsmediziner schilderte, dass die Frau sowohl Messerstiche von vorne wie auch von hinten erlitten hatte. Mehrere lebenswichtige Organe wurden verletzt. Sie starb in der Folge dieser Blutungen. Ihr Ehemann, der in Handschellen von den Justizwachebeamten in den Saal geführt worden war, gestand gleich zu Beginn: Ja, er habe es getan. An den genauen Hergang konnte er sich am Montag allerdings nicht mehr erinnern.
Der Betroffene war zuletzt 2023 stationär in einer Klinik in psychiatrischer Behandlung. Wie sich herausstellte, dürfte er in den Tagen vor der Tat über extremen Bluthochdruck geklagt haben und wurde sogar in ein Krankenhaus eingeliefert. Der akute psychotische Schub wurde allerdings nicht so klar erkannt und außerdem ließ sein Zustand eine Einweisung gegen seinen Willen nicht zu. Er wurde wieder nach Hause entlassen. Dort stach er dann später auf seine schlafende Frau ein.
Klare Beweislage und Gutachten
Als die 61-Jährige nicht wie gewohnt bei der Arbeit erschien, schlug eine Kollegin Alarm. Als die Polizei am Morgen des 21. August 2025 beim Wohnhaus des Paares eintraf, war es allerdings zu spät. Der Mann saß neben einer abgebrochenen Klinge vor dem Haus auf einem Sessel. Die Frau lag tot am Küchenboden. Gegenüber den Beamten gestand der 65-Jährige gleich vor der Festnahme, dass er einen Mord begangen habe.
Aufgrund der klaren Beweislage, der Gutachten und des Geständnisses dauerte die Verhandlung nur kurz. Nach weniger als zwei Stunden zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Das hernach schnell gefällte (nicht rechtskräftige) Urteil: Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.