Prozess in Linz

IS-Unterstützer: "Suche nach Sinn des Lebens"

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Der 32-Jährige war von der "Idee des Kalifats" begeistert.

Mit strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Montag am Landesgericht Linz der Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Unterstützer begonnen. Er ist u.a. wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Mitglied einer kriminellen Organisation angeklagt, weil er Videos von Hasspredigern und Enthauptungen verbreitet habe. Der 32-Jährige legte ein Tatsachengeständnis ab.

Auf der "Suche nach dem Sinn des Lebens" sei er als Sohn von Aleviten auf den Islam gekommen. Der österreichische Staatsbürger informierte sich intensiv im Internet und war "von der Idee des Kalifats überzeugt", erklärte der ehemalige Staatsmeister im Thai-Boxen. Wegen schwerer Verletzungen hatte er seine aktive Laufbahn beenden müssen. Danach begann er sich zu radikalisieren, meinte der Staatsanwalt.

IS-Fahne gehisst

Initialzündung sei eine Pilgerreise nach Mekka und Medina 2014 gewesen. Danach wurde auf dem Balkon seiner Linzer Wohnung die IS-Fahne gehisst und der Verfassungsschutz begann den Vater von vier Kindern zu observieren. Der Angeklagte ließ sich einen Bart wachsen, besuchte regelmäßig eine Linzer Moschee, begann Arabisch zu lernen und tauschte sich mit Gleichgesinnten aus. Er zeigte sich vom Jihadistennetzwerks "Islamischer Staat" (IS) begeistert, so die Anklagebehörde. Seine Frau musste sich verschleiern und der damals fünfjährige Sohn durfte im Kindergarten nicht mehr an Feiern von christlichen Festen teilnehmen.

"Ich wollte unbedingt zu der Gemeinschaft dazugehören", soweit zeigte sich der Angeklagte im Prozess geständig. Dass er allerdings aktiv den IS unterstützt habe, stritt er ab. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er etwa als Trainer in einem Verein rund 50 Personen im Nahkampf ausbildet habe. "Sport ist Sport", widersprach er, daher habe er sich auch dagegen verwehrt, dass dort der Koran verteilt werde. Bei einer Hausdurchsuchung der Staatsschützer wurde auf seinem Computer aber einschlägiges Material zum Anwerben von Jihad-Kämpfern, Reden von Hasspredigern und Hinrichtungsvideos gefunden. Dies sei nur aus privaten Recherchezwecken geschehen, versicherte er. Mit dem Versenden von Dateien habe er nie für den IS werben wollen.

Keine strafrechtliche Relevanz

Sein Verteidiger sieht daher keine strafrechtliche Relevanz in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, es fehlten die Beweise für eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Sein Mandant, der derzeit eine Ausbildung zum Diplom-Fitnesstrainer absolviert, erklärte, "heute nichts mehr mit dem Ganzen zu tun" zu haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil ist für Montag angekündigt.

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