In Oberösterreich

Junge Rowdys richten 55.000 Euro Schaden an

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Polizei verhinderte weitere geplante Delikte.

Die oberösterreichische Polizei hat vier 16-jährige Burschen aus dem Bezirk Wels-Land ausgeforscht, denen Straftaten mit einem Gesamtschaden von 55.000 Euro vorgeworfen werden. Sie sollen eine Serie von Diebstählen und Sachbeschädigungen verübt haben.

Die vier Jugendlichen sollen in Gebäude - Sportvereinslokale, eine Musikschule, ein Pfarrheim und ein Jugendtreff - eingebrochen haben. Dort ließen sie neben Bargeld auch Zigaretten, Lebensmittel und zwei hochwertige Luftdruckgewehre mitgehen. Zudem knackten sie einen Fahrkartenautomaten, weiters Getränke- und Warenautomaten und stahlen das Geld. Einer von ihnen gestand, zusammen mit weiteren namentlich bekannten Komplizen etliche Zeitungskassen aufgebrochen zu haben. Bei den ersten Einbrüchen schlug die Jugendbande noch mit Steinen und Holzlatten Fensterscheiben ein und brach mit massiver Gewaltanwendung die Automaten auf. Zuletzt gingen sie bei ihren Einbrüchen immer professioneller vor und verwendeten bereits passendes Werkzeug.

Zudem gehen etliche Fahrraddiebstähle auf das Konto des Quartetts. Diese verwendeten sie, um zu den Tatorten zu gelangen. Danach warfen sie die Räder in den Traunfluss. Auch mit dem Auto einer Mutter fuhren sie, obwohl keiner von ihnen einen Führerschein besitzt. Obendrein werden den Jugendlichen diverse Sachbeschädigungen vorgeworfen, sie sollen Straßenbeleuchtungen, Verkehrseinrichtungen und Verkehrsschilder zerstört haben.

Der angerichtete Gesamtschaden wird mit 55.000 Euro beziffert. Der Wert der Beute steht dabei laut Ermittlern in absolut keinem Verhältnis zum verursachten Sachschaden. Die Polizei hat mit der Ausforschung der 16-Jährigen auch weitere Delikte verhindert. Denn zwei von ihnen gaben an, bereits weitere Einbruchsdiebstähle in Vereinslokale geplant zu haben. Die Beschuldigten werden nach dem Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft Wels auf freiem Fuß angezeigt. Dazu kommen Anzeigen bei Bezirkshauptmannschaft Wels-Land wegen Übertretungen nach dem Führerscheingesetz und dem Waffengesetz.

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