Urteil nicht rechtskräftig

Baby in Mülltonne deponiert: Zwei Jahre teilbedingt für Kärntnerin

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Schuldspruch wegen versuchter Tötung eines Neugeborenen.

Klagenfurt. Eine 36 Jahre alte Kärntnerin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter Tötung ihres neugeborenen Kindes schuldig gesprochen worden. Die Frau hatte im Jänner 2016 ihr Baby kurz nach der Geburt in eine Mülltonne gesteckt. Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, 18 Monate davon bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Unter welchen Umständen die Geburt stattfand, blieb unklar. An jenem Jännertag 2016 herrschte grimmige Kälte. Die Frau hatte das Baby in ein T-Shirt und eine Vorhanghälfte gewickelt und in eine Tasche gesteckt, die sie in einer Mülltonne deponierte. Eine junge Frau, die vor dem Haus im Klagenfurter Stadtteil St. Ruprecht eigentlich nur ihren Abfall in die Mülltonne werfen wollte, fand das Neugeborene. Sie habe das Baby schreien gehört und in der Tonne gesucht, bis sie den Buben gefunden hätte, sagte sie damals.

Dann habe sie sofort die Polizei alarmiert und den Säugling solange gewärmt, bis die Rettung gekommen sei. Die Körpertemperatur des Neugeborenen betrug nur noch 21 Grad Celsius. Die Ärzte am Klinikum Klagenfurt hoben die Körpertemperatur des Buben ganz langsam an, der Säugling überlebte, dem Vernehmen nach ohne Folgeschäden. Das Kind kam zu Pflegeeltern, die es später adoptierten.

Polizei suchte Mutter monatelang

Die Polizei versuchte monatelang, die Mutter ausfindig zu machen, vorerst jedoch vergeblich. Im Frühjahr dieses Jahres brachte ein DNA-Abgleich eines in Haft befindlichen Mannes dann einen Treffer. Der Mann gab den Namen der Frau an, dass er mit ihr ein Kind hat, habe er nicht gewusst. Die Frau wurde ausfindig gemacht und ein Strafverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, die Frau erhob dagegen Einspruch beim Oberlandesgericht Graz. Der Einspruch wurde abgelehnt, der Akt kam nach Klagenfurt zurück.
 
Beim Prozess stellte ihr Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, dem der Richter stattgab. Auch in der Anklage seien höchstpersönliche Lebensbereiche der Angeklagten betroffen, argumentierte der Verteidiger, warum nicht einmal beim Anklagevortrag von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig Zuhörer zugelassen waren.
 
Nach mehr als drei Stunden gab es dann die Urteilsverkündung. Richter Wassertheurer betonte, die Frau sei von Anfang an geständig gewesen. Das Geständnis sei auch als mildernd gewertet worden. Dass sie gehofft habe, das Kind würde überleben, impliziere allerdings, dass sie den Tod in Kauf genommen habe. Damit sei ein bedingter Vorsatz gegeben. Erschwerend sei nichts, aber insgesamt könne man bei dieser Sache nicht von einer Bagatelle ausgehen. Das Baby sei völlig hilflos gewesen, da die Angeklagte aber unbescholten sei und sich auch nach der Tat nichts zuschulden kommen habe lassen, könne ein Teil der Strafe bedingt nachgesehen werden. Das Allerwichtigste sei aber, dass es dem Buben gut gehe. Die Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin legte Berufung gegen die Strafhöhe ein.
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