Prozess in Klagenfurt

Braunbär erlegt: Freispruch für Jäger

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Verteidiger: "Mein Mandant ist in seinem Dorf der Sündenbock."

Weil er einen Bären gewildert haben soll, ist ein 48 Jahre alter Kärntner angeklagt worden. Am Mittwoch wurde der Mann am Landesgericht Klagenfurt im Zweifel freigesprochen. Staatsanwalt Franz Simmerstatter hatte ihm vorgeworfen, Ende Mai 2009 den Braunbären "Roznik" im Grenzgebiet zu Slowenien erlegt zu haben. Richterin Michaela Sanin sah die Schuld des gelernten Fleischhauers aber nicht als erwiesen an.

Die Anklage warf dem Mann vor, das Tier geschossen, fachmännisch zerteilt und mit seinem Traktor abtransportiert zu haben. "Viele Mosaiksteine als Beweise ergeben gemeinsam das Bild, dass der Angeklagte der Täter war und verurteilt gehört", sagte Simmerstatter. "Außerdem hatte er angegeben, am Abend der Tat in Klagenfurt gewesen zu sein, was laut Rufdatenerhebung nicht stimmt."

Vier Zeugen hatten angegeben, einen Schuss aus der Richtung des Anwesens des Angeklagten gehört zu haben. Die Decke, in der der Kadaver des Bären ohne Haut, Kopf und Tatzen in einem Bachbett im slowenischen Logartal (Logarska Dolina) abgelegt worden war, hatten die Zeugen dem Angeklagten zugeordnet. "Im Kofferraum des Angeklagten wurden Fasern dieser Decke gefunden", sagte der Staatsanwalt.

Ganz anders argumentierte Verteidiger Maximilian Motschiunig. "Der einzige Fehler des Angeklagten war die Falschangabe seines Aufenthaltsortes des möglichen Tatabends. Er wollte einer Vorverurteilung seiner Verwandten, mit denen er teilweise verfeindet ist, entgehen", erklärte er in seinem Plädoyer. "Mein Mandant ist in seinem Dorf der Sündenbock für vieles - es gibt keinen direkten Beweis, dass er der Täter war." Die gefundene Decke "ist alles andere als ein Unikat".

Auch gebe es keinen Nachweis, dass der mit einem Peilsender ausgestattete Bär tatsächlich am 30. Mai, dem Tag seiner letzten Ortung, getötet worden sei. "Er hätte auch in einem Funkloch sein können. Die Analyse des Verwesungsgrades hat auch ergeben, dass das Tier am 11. Juni, an dem es tot gefunden wurde, seit sieben bis neun Tagen tot war - also wurde der Bär zwischen dem zweiten und vierten Juni erlegt", so der Anwalt.

Da der Kadaver des Tieres gekühlt worden sein könnte, wurden Kühlhäuser der Umgebung untersucht. Spuren wurden allerdings keine gefunden. Auch am Grundstück, im Haus und am Traktor des im Zweifel Freigesprochenen hatten die Kriminalisten keine Beweise gefunden.

"Die Familie des Angeklagten ist tief zerrüttet. Die Aussagen der Verwandten als Zeugen sind daher nicht so wesentlich", begründete Richterin Sanin den Freispruch im Zweifel. "An der Decke, in der der Kadaver eingewickelt war, wurden keine Spuren des Angeklagte gefunden. Insgesamt ergibt sich keine geschlossene Indizienkette der Beweise." Auch das Fell des Bären sei nie gefunden worden, die zahlreichen DNA-Untersuchungen hätten keine belastenden Ergebnisse gebracht, sagte Sanin.

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