Ahmad G. werden terroristische Straftaten, Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Der Prozess ist für 27. und 28. Mai angesetzt.
Der Prozess nach dem Terroranschlag von Villach wird in knapp zwei Monaten, am 27. und 28. Mai, am Landesgericht Klagenfurt über die Bühne gehen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Dem Angeklagten, einem 23-jährigen Syrer, werden Mord, mehrfacher Mordversuch und terroristische Straftaten vorgeworfen. Er soll am 15. Februar 2025 in Villach auf Passanten eingestochen haben, ein 14-Jähriger starb, fünf Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Die Verhandlung wird an den beiden Tagen jeweils von 9.00 bis mindestens 16.30 Uhr in den Verhandlungssälen 10 und 29 über die Bühne gehen. Laut Angaben des Gerichts gelten für die Dauer des Geschworenenverfahrens besondere Sicherheitsvorkehrungen: Im gesamten Haus besteht demnach ein Verbot von Bild- und Tonaufnahmen. Auch Aufnahmen für Fernsehen und Radio sind unzulässig. Außerdem werden die Medien aufgefordert, keine am Prozess beteiligten Justizangehörigen namentlich zu nennen.
Medienvertreter und Zuhörer, die bei dem Prozess dabei sein möchten, müssen sich unter einem eigenen Link registrieren. Dafür wird unter anderem die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises benötigt. Die Anmeldefrist endet am 27. April oder wenn das vorhandene Kontingent an Sitzplätzen erreicht wurde.