Sachkundenachweis für Freilauf nötig.
Ktn. In Kärnten soll es in Zukunft eine landesweit einheitliche Regelung geben, was das Führen von Hunden in Jagdgebieten betrifft. Wie das Land am Montag in einer Aussendung mitteilte, wird die "Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung" in der Sitzung der Landesregierung am Dienstag beschlossen. Kernstück der Verordnung soll demnach die Unterscheidung zwischen physischer und virtueller Leine sein. Jägerschaft und die Tierschutzombudsfrau begrüßen die neue Regelung.
Hundehalter, die ihre Tiere nachweislich ausgebildet haben, werden diese an einer "virtuellen Leine" führen können - sprich frei laufen lassen, so lange der Hund sich in jeder Situation abrufen lässt. Landeshauptmannstellvertreter und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) und Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) wollen mit dieser Lösung eine verantwortungsvolle Hundeführung stärken.
"Wer seinen Hund liebt, bildet ihn aus"
"Diese Regelung setzt auf Eigenverantwortung und Ausbildung. Wer seinen Hund liebt, bildet ihn aus. Und für einen ausgebildeten Hund braucht es keine physische, sondern nur eine virtuelle Leine", so Gruber. Für alle Hundehalter, die keinen Sachkundenachweis besitzen, gelte in Wäldern, an Waldrändern sowie auf Wiesen und Feldern eine Pflicht, den Hund an einer physischen Leine zu führen.
Schon bisher galt eine Leinenpflicht in ganz Kärnten, jedoch hätten unterschiedliche Regelungen in den Bezirken zu Unsicherheit und Uneinheitlichkeit geführt. Walter Brunner, Landesjägermeister von Kärnten, unterstützt die neue Verordnung. "Die Botschaft von Jägerinnen und Jägern, Wildtiere zu achten, hat damit an Aufmerksamkeit gewonnen", so Brunner. Auch die Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner sieht die Regelung positiv: "Diese Verordnung betont die Bedeutung von Sachkunde für Hundehalter. Sachkunde umfasst auch das Gebot einer tierschutzkonformen Hundeausbildung, um unsere Hunde fit für den Alltag zu machen".
Ausnahmen für Spezialhunde
Die Verordnung sehe dabei keine generelle Leinenpflicht für Junghunde sowie für Assistenz-, Therapie-, Polizei-, Rettungs-, Jagd- und andere Diensthunde vor. "Spezialhunde haben aufgrund ihrer Ausbildung eine besondere Rolle. Sie müssen sich frei bewegen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen, sei es im Einsatz oder in Training und Ausbildung", betont Fellner. Auch gekennzeichnete Hundezonen und Auslaufplätze seien von der Leinenpflicht ausgenommen.