Psychiaterin erklärte Gutachten

Kastner: „Estibaliz wird wieder töten“

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Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner sagte am Finaltag aus. 

Als Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner am letzten Prozesstag knapp 90 Minuten lang das Seelenleben der Angeklagten analysierte, saß Estibaliz C. nur da, starrte ins Nichts und wippte leicht mit den Füßen.

Eis-Lady wird Prozess gemacht FOTOS

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Kastner, die mit der Eis-Lady vor dem Prozess 30 Stunden lang gesprochen hatte, erklärte im Gerichtssaal, warum sie der Angeklagten eine „vielseitige Persönlichkeitsstörung“ attestiert. „Eine herkömmliche Trennung von Männern hat sie nicht gelernt, dieser Weg war für sie nicht unmittelbar gangbar“, erklärte Kastner ihr 140 Seiten starkes Gutachten.

In ihrer ersten Ehe mit dem Deutschen Holger H. habe ‚Esti‘ „erleben müssen, dass der Mann nicht so ist, wie sie sich das erwartet hatte“. In ihrem Denken habe H. das freie Leben mit einem anderen blockiert. „Die Tötung, das Aus-dem-Weg-Räumen dieses Menschen“ sei ihr als Lösung erschienen.

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„Nach der ersten Tötung war ihr bewusst, dass sie dazu fähig ist. Sie war beim zweiten Mal ganz sicher nicht mehr überrascht, dass sie dazu fähig ist.“ Weil Manfred H., das zweite Opfer, sich immer mehr ihrer Nähe entzogen hatte, sei „erneut die Welle mit der Tötungsfantasie“ gekommen.

„Es war ihr immer klar, was Recht und Unrecht ist“, sagte die Gutachterin, die ‚Esti‘ damit keinen Schuldausschließungsgrund bescheinigte. „Es ist keine Ursache fassbar, wa­rum sie zurechnungsunfähig sein sollte“, so die Expertin. Kastner sprach sich für die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher aus.

‚Estis‘ Zukunft sieht sie düster: „Eine weitere Tatbegehung liegt bei realistischer Betrachtung nahe. Sie wird wieder töten.“ Sie beziffert die Wahrscheinlichkeit, dass ‚Esti‘ in den nächsten zehn Jahren neuerlich eine Straftat mit schweren Folgen begehen wird, mit 31 Prozent.

Dann kam Kastner auf ‚Estis‘ Kind zu sprechen: „Frau Estibaliz C. bekam ihr Kind deshalb nach der Geburt nicht, weil ihr die Selbstreflexion fehlt.“ ‚Esti‘ bricht bei diesen Worten fast zusammen.

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