Bald Entscheidung

Antrag gestellt: Benko will zu Weihnachten raus

René Benko scheint auf ein Weihnachtswunder zu hoffen - der Signa-Pleitier will kurz nach seiner zweiten, nicht rechtskräftigen Verurteilung die Feiertage lieber bei der Familie verbringen. 

Benko würde seine Einzelzelle in Innsbruck an Heiligabend lieber verlassen, oe24 sprach bereits mit dem Anwalt. Dieser erneuert den Willen seines Mandanten Benko: „Die Untersuchungshaft ist nicht länger verhältnismäßig!“ Wie die deutsche „Bild“ berichtet, soll noch vor Heiligabend ein Richter am Wiener Straflandesgericht über dessen Enthaftungsantrag entscheiden.

Antrag gestellt: Benko will zu Weihnachten raus
© oe24

Hier könnte er wohnen

Sollte er über Weihnachten freikommen, will der Milliarden-Pleitier in eine Wiener Wohnung ziehen, die ihm „ein väterlicher Freund“ zur Verfügung stellt. Oder in Innsbruck selbst, wo er bei seiner Familie oder seinen Eltern wohnen könnte, erfährt das Medium aus den Antragsunterlagen. Benko benehme sich in U-Haft vorbildlich, sei aber von der Trennung seiner Frau und der vier Kinder psychisch enorm belastet. Anwalt Wess dazu: „Herr Benko ist bis dato unbescholten, wurde vom Großteil der Vorwürfe freigesprochen und bekämpft im Übrigen die ergangenen Schuldsprüche.“

Wess

Anwalt Norbert Wess, der Angeklagte Rene Benko am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, zu Beginn des Prozesses gegen Signa-Gründer René Benko und Mitangeklagte wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida, am Landesgericht in Innsbruck.  

© APA/EXPA/ JOHANN GRODER

Mit Frau Nathalie vor Gericht 

Vergangene Woche stand René Benko (zusammen mit seiner Ehefrau Nathalie) in Innsbruck zum zweiten Mal vor Gericht. Wie berichtet, verurteilte Richterin Heide Maria Paul den Signa-Gründer wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haftstrafe.

Benko Rene Nathalie
© APA

Das Urteil gegen René Benko ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Benkos Verteidiger als auch die WKStA legten Beschwerde ein. Seine Frau Nathalie wurde hingegen freigesprochen.

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