Die U-Haft wurde am Dienstag verlängert. Es besteht weiterhin Tatbegehungsgefahr
Der Signa-Gründer René Benko bleibt über die Weihnachtsfeiertage hinaus in Untersuchungshaft. "Das Gericht vermeint, der lange zu untersuchende Zeitraum aus der Vergangenheit begründe bereits die (konkrete) Tatbegehungsgefahr für die Zukunft", so Benkos Anwalt Norbert Wess zur APA. Er kündigte ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an.
"Wir sehen das anders, weil es das bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist - und damit die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt", kommentierte Wess die Entscheidung des Straflandesgerichts Wien. Benko sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft.
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Sein Anwalt Norbert Wess wollte bekanntlich, dass der frühere Unternehmer noch vor Weihnachten auf freien Fuß kommen sollte. "Ich bin überzeugt davon, dass es juristisch so zu rechtfertigen ist. Ich gehe in Abstimmung mit dem Mandanten dieses Mal zu einem Obergericht und wir würden das überprüfen lassen, falls das Erstgericht unseren Argumenten nicht folgt", kündigte Wess im oe24.TV-Interview an.
Das Wiener Straflandesgericht hat den Enthaftungsantrag nun aber jedenfalls abgelehnt. Wess kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. „Wir werden daher auch dieses Mal gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel erheben", kündigte er gegenüber der deutschen "Bild"-Zeitung an.
Die Bedenken der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), denen der zuständige Richter letztendlich auch folgte, sind, dass eine Flucht- und Tatbegehungsgefahr bestehe. Daher sei die Untersuchungshaft notwendig.
Benko wäre "ein Narr", wenn er das täte
Wess hält dagegen, dass Benko sich zehn ganztägigen Beschuldigtenvernehmungen gestellt habe und in 30 Stunden über 400 Fragen beantwortet habe. Somit sei keine Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr gegeben. Zudem wäre Benko ein "Narr", wenn er aus der U-Haft käme, und "fröhlich irgendein malversives Verhalten setzen würde", argumentierte Wess bereits im oe24.TV-Interview.
Wess verweist zudem darauf, dass Benko sich in der U-Haft vorbildlich verhalte. Die Abschirmung von seiner Frau und Kindern würde ihn psychisch aber sehr belasten.
Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Nach Einsprüchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.