Polizist erschoss schwangere Freundin mit Dienstwaffe – gemeinsamen Buben erwürgt
Den Mord an seiner im sechsten Monat schwangeren Freundin (25) und dem gemeinsamen Buben (1) hat der Wiener Polizeiinspektor Daniel L. (23) schon am vergangenen Freitag gestanden. Zu Einzelheiten aber schwieg er. Am Wochenende die Wende: Der junge Familienvater schilderte den Ermittlern die grausamen Einzelheiten des Dreifach-Mordes.
Tathergang
Daniel L. will am Sonntag, den 2. Oktober, die zerrüttete Beziehung zu Claudia K. beenden. Er sucht sie in der gemeinsamen Wohnung in der Bräuhausgasse 61 in Wien-Margareten auf. Dort liegt in einem Kasten seine Dienstwaffe vom Typ Glock 17. Er hat sie wie schon häufiger illegal von der Dienststelle mitgenommen. Die beiden geraten wieder einmal in Streit. „Er hat 20 Minuten geschrien“, sagt später eine Nachbarin. Daniel L. holt die Glock hervor, feuert auf die Lebensgefährtin. Er will einmal geschossen haben, Zeugen sprechen von vier Schüssen. Anschließend geht der Polizist ins Nebenzimmer, wo Sohn Noah ist. Mit beiden Händen erwürgt er das Kind.
Er legte bewusst falsche Spuren
Die Leichen verbirgt er in den Kofferraum seines Autos, die Blutspuren in der Wohnung versucht er zu verwischen. Am Montag und Dienstag nach der Tat geht er zweimal zu seinen Kollegen auf die Dienststelle, meldet die Abgängigkeit von Mutter und Kind und sich selbst krank. Drei Tage nach den Morden fährt er die Leichen in seine steirische Heimatstadt Trofaiach. 150 Meter vom Elternhaus entfernt verscharrt er sie unter Gestrüpp in einer Wiese.
Der Polizei und dem Freundeskreis tischt er Lügen auf. Doch als die Tatortgruppe des LKA Blutspuren in der Wohnung entdeckt, bricht der Inspektor zusammen. Er gesteht die Tötungen.
Das Motiv
Laut Einvernahme gab es über Monate heftige Auseinandersetzungen in der Beziehung. „Sie hat mich immer wieder geschlagen, gewürgt und in der Wohnung eingesperrt“, gab Daniel L. zu Protokoll. Am Tattag wollte er endgültig die Trennung.
Warum tötete er auch das kleine Kind?
Warum auch sein Kind sterben musste, ist bislang noch nicht geklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.