Eine Wienerin wollte wegen angeblich schlechter Pistenbedingungen eine Klage gegen ein Vorarlberger Skigebiet einbringen.
Die Frau habe mit ihren Kindern wegen des mangelhaften Pistenzustands nur selten Ski fahren und ihre Wochenkarte nicht ausnützen können, erklärte am Montag der Anwalt der Wienerin gegenüber ORF Radio Vorarlberg. Seine Mandantin sei beim Kartenkauf in der Talstation nicht ausreichend über die Pistenverhältnisse informiert worden, so der Rechtsanwalt. Konkret wäre es um 550 Euro gegangen, die die Frau zurückhaben wollte.
Informationsmangel
Laut Argumentation des Wiener Rechtsanwalts
wird beim Kauf einer Liftkarte ein Beförderungsvertrag eingegangen, zu dem
auch die Information gehöre, ob eine Piste befahrbar ist oder nicht. Im Fall
seiner Mandantin sei diese Information nicht eindeutig gewesen.
Preisminderung
Konsumentenschützerin Karin Hinteregger von der
Arbeiterkammer Vorarlberg erklärte gegenüber dem ORF, dass ein
ausgebliebenes Skivergnügen nicht so einfach einklagbar sei. Mit dem Kauf
des Tickets erkenne der Skifahrer die Bedingungen des jeweiligen Skigebiets
an. Wenn man allerdings grob in die Irre geführt werde, könne man eine
Preisminderung verlangen, so Hinteregger.