Staatsanwalt fordert

Längere Haft für Muttermörderin?

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Die Anklagenbehörde hat Strafberufung gegen das Urteil angemeldet.

Fünf Jahre Haft für das 15 Jahre alte Mädchen, das am 13. April 2010 in Wien-Margareten die eigene Mutter mit sieben Messerstichen zu Tode gebracht hat, sind der Staatsanwaltschaft Wien nicht genug. Die Anklagebehörde hat daher am Donnerstag Strafberufung gegen das Urteil angemeldet.

Streit mit Mutter
Der Bluttat war einmal mehr ein Streit zwischen der zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alten Tochter und ihrer Mutter vorausgegangen. Verbale und handgreifliche Auseinandersetzungen zwischen den beiden standen seit Jahren auf der Tagesordnung. Diesmal verlangte die 37-jährige Svetlana D., das Mädchen möge entweder den Fernseher oder ihren Laptop abschalten.

"Ich habe aber nicht auf sie reagiert. Dann kam sie zu mir und schlagte mich und nannte mich 'Schlampe'. Dann ging sie auf die Toilette", hatte das Mädchen in grammatikalisch nicht ganz korrektem Deutsch den Geschworenen den weiteren Ablauf geschildert. Mit einem Messer (Klingenlänge zwölf Zentimeter) war sie der Mutter gefolgt, die ihr den Rücken zukehrte und von den Stichen gegen Kopf, Nacken, Arm und Brust völlig überrascht wurde. Der Gerichtsmediziner konnte bei der Begutachtung der Leiche keine Abwehrverletzungen feststellen.

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