Ravidass-Mordprozess

OLG: Lebenslang nach Tempel-Massaker

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Oberlandesgericht bestätigt: Lebenslange Haft für Todesschützen rechtskräftig.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag im Zusammenhang mit einer tödlichen Schießerei in einem Tempel der Ravidass-Gemeinschaft in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus sämtliche Strafen bestätigt, die ein Wiener Schwurgericht im vergangenen September über sechs Sikh verhängt hatte. Das gab Behördensprecher Leo Levnaic-Iwanski bekannt. Damit bleibt es bei lebenslanger Haft für den Todesschützen und langjährigen Freiheitsstrafen für seine Komplizen.

Bei der Schießerei waren am 24. Mai 2009 die aus Indien angereisten Gurus Sant Rama Nand und Sant Niranjan Dass umgekommen bzw. schwer verletzt worden. Der Bluttat waren Glaubensunstimmigkeiten zwischen fundamentalistischen Sikh und Ravidass-Anhängern vorausgegangen.

Während die Sikh nur ihr heiliges Buch "Guru Granth Sahib" als verehrungswürdig erachten, genießen bei den Ravidass auch Gurus höchstes religiöses Ansehen. Der Umstand, dass in dem Tempel die spirituellen Führer im selben Raum auftreten sollten, in dem auch das Heilige Buch aufbewahrt wurde, hatte bereits im Vorfeld Drohungen gegen die Ravidass-Gemeinde verursacht.

Tatsächlich kam es dann zu wüsten Szenen, als mehrere Sikh den Auftritt der Gurus offenbar mit aller Gewalt stören wollten, indem sie sich im Tempel mit Dolchen, Jagdmessern und einer Pistole gegen die versammelten Gläubigen erhoben. Einige Ravidass stellten sich mit Bratpfannen und Nudelwalkern dem Angriff entgegen. Der 36 Jahre alte Hauptangeklagte, der auf die geistlichen Führer gefeuert hatte, wurde schließlich in einem mehrmonatigen Verfahren wegen Mordes und versuchten Mordes zur Höchststrafe verurteilt. Vier der fünf Mitangeklagten erhielten wegen Beteiligung am Mord bzw. Nötigung und versuchter Körperverletzung Freiheitsstrafen von 17 bzw. 18 Jahren. Ein Mann kam mit sechs Monaten wegen versuchter Nötigung davon.

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits vor zweieinhalb Monaten die Schuldsprüche zur Gänze bestätigt hatte, wies ein Berufungssenat des OLG nun auch die Strafberufungen der Sikh als unbegründet zurück. Damit sind die erstgerichtlichen Urteile endgültig rechtskräftig.

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