Grazer Babymorde

Lebenslange Haft für Mutter bestätigt

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Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass es bei lebenslang für Gertraud A. bleibt.

Gertraud brachte zwischen 2001 und 2004 zu Hause vier lebensfähige Kinder zur Welt und ließ sie nach der Geburt verdursten und erfrieren: Die Frau wickelte die Babys in ein Handtuch bzw. einen Plastiksack und ließ sie achtlos liegen bzw. legte sie in eine Tiefkühltruhe auf dem Grundstück, das sie damals mit ihrem Lebensgefährten bewohnte. Zwei weitere Leichen fanden die Fahnder im Sommer 2005 im Keller des Hauses, in zubetonierten Plastikkübeln.

Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag entschieden: Es bleibt bei "lebenslang" für die 33-jährige Gertraud A. Das Gericht bestätigte: Die Frau hat drei Kinder nach deren Geburt vorsätzlich getötet. Zuvor hatte das Erstgericht der 33-Jährigen zugestanden, bei der ersten Niederkunft unter "Einwirkung des Geburtsvorgangs" gehandelt zu haben.

Prozess von Johannes G. wird wiederholt
Der Prozess gegen Johannes G. (39), den Lebensgefährten der Frau, muss jedoch wiederholt werden. Der Berufungssenat leistete seiner Nichtigkeitsbeschwerde Folge und hob das Urteil wegen widersprüchlicher Feststellungen der Geschworenen auf.

Der Mann war vom Grazer Landesgericht wegen dreifachen Mordes in Form von Unterlassung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren wurde vom OGH zur neuerlichen Verhandlung ans Grazer Landesgericht zurück verwiesen, wo sich nun ein neu zusammengesetzter Gerichtshof mit der Frage auseinander setzen muss, ob der Tischlermeister - wie von ihm behauptet - von den Schwangerschaften seiner Freundin und den Kindstötungen tatsächlich nichts mitbekommen hat.

Leichen auf dem Grundstück vergraben
Der Ankläger hatte Gertraud A. vorgeworfen, insgesamt fünf Babys unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Vier Leichen waren im Sommer 2005 auf dem Grundstück, das die Frau mit ihrem Lebensgefährten bewohnte, gefunden worden.

Zwei Babyleichen entdeckte man in zubetonierten Plastikkübeln, zwei weitere fanden sich in der Tiefkühltruhe. Die Leiche eines fünften Babys wurde nicht gefunden, Zeugen wollten allerdings eine Schwangerschaft an der Frau bemerkt haben. Das Erstgericht sprach die Frau in diesem Fall jedoch frei.

Das Paar will heiraten
Offenbar haben die beiden Heiratsabsichten: Johannes G. trat während des Prozesses vfür seine Lebensgefährtin ein und bezeichnete Gertraud als "meine zukünftige Frau".

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