Der Vorarlberger war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
Obwohl ein 51-Jähriger am Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch einen Mordversuch an seiner Frau zugegeben hat, muss er weder ins Gefängnis, noch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Mann stand bei der Tat unter Halluzinationen, die aber verschwinden, wenn er zu trinken aufhört. Hält er sich an seine Auflagen, kann er in Freiheit bleiben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Vorarlberger attackierte im vergangenen Dezember seine Frau. Er hörte Stimmen, die ihm befahlen, sie zu töten. Sie sei eine Verbrecherin und müsse bestraft werden, lauteten die eingebildeten Befehle. Der Mann würgte seine Frau und griff sie sogar mit einem Fleischerbeil an, die Familie konnte den Mann aber niederringen und den Notruf tätigen. Das Opfer wurde bei dem Vorfall nur geringfügig an der Stirn verletzt.
"Halluzinatorische Psychose"
Gemäß einer Expertise von Gerichtspsychiater Reinhard Haller beging der 51-Jährige die Attacke "unter dem Einfluss einer halluzinatorischen Psychose", er war also nicht zurechnungs- und schuldfähig. Die Einbildungen beruhen auf längerem Alkoholmissbrauch. Doch das Gute daran sei, so der Experte, dass die Stimmen verschwinden, wenn der Mann nicht mehr trinkt.
Unter diesen Umständen sprach der Senat lediglich eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Folgt der Mann also den Weisungen des Gerichts, trinkt keinen Alkohol mehr und unterzieht sich weiterhin psychiatrischer Behandlung, kann er seine ambulante Therapie fortsetzen und muss nicht in die Anstalt. Als Probezeit wurden zehn Jahre festgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.