Drei Ärzte vor Gericht

Mann starb durch vertauschte Spritze

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Die Injektionen wurden trotz unterschiedlicher Farben verwechselt.

Ein Grazer Unternehmer starb im Dezember 2013, weil ihm eine Spritze, die für die Vene gedacht war, ins Rückenmark verabreicht worden ist. Drei Ärzte standen wegen dieses tragischen Vorfalls am Dienstag vor Gericht, wobei die behandelnde Ärztin besonders im Visier der Anklage stand. Den beiden ehemaligen Leitern wird vorgeworfen, die Einführung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen unterlassen zu haben.

Falsche Farbe ignoriert
Der Patient kam am 3. Dezember 2013 ins Grazer LKH zur Krebsbehandlung. Eine Ärztin der Neurologie wurde gerufen, um ihm eine Spritze ins Rückenmark zu verabreichen. Die Injektionen in die Venen werden üblicherweise von den Ärzten auf der Hämatologie selbst verabreicht. Die Medizinerin nahm zwei Spritzen, ohne die Etiketten zu kontrollieren oder sich an der falschen Verpackungsfarbe zu stoßen. Sie verabreichte beide dem Mann ins Rückenmark, obwohl eine davon für die Vene gedacht war. Daraufhin fiel der Grazer ins Koma und starb am 23. Dezember.

Grob fahrlässige Tötung
Die Ärztin muss sich nun wie zwei ehemalige leitende Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Sie, weil sie die Spritzen gesetzt hat, die beiden anderen, weil sie "veranlassen hätten müssen, dass dieses Mittel nur als Infusion verabreicht wird", so die Staatsanwältin. Bis 2014 sind weltweit 55 Fälle verzeichnet, in denen es durch genau solche Verwechslungen zu Todesfällen kam.

Keine Schuldgefühle
Keiner der drei fühlte sich schuldig. Die Ärztin betonte, sie habe zwar keine Fieberkurve zur Kontrolle der Medikamente gehabt - wie vorgesehen -, dafür einen Assistenzarzt, der ihr bestätigt habe, dass es sich um die richtigen Spritzen handle. "Sie lesen das Etikett nicht, auf dem die Verabreichungsform steht und verlassen sich auf einen Assistenzarzt in Ausbildung?", wunderte sich Richterin Julia Riffl. "Weil das immer so ist", kam die Antwort. Die Richterin fragte weiter, ob die Ärztin nicht stutzig geworden sei, als die eine Spritze nicht - wie sonst immer - grün, sondern weiß gewesen sei? "Ich schaue wirklich nicht auf die Farbe der Spritze", meinte die Angeklagte dazu. Die Injektionen für die Venen sind durchsichtig und in grauer Hülle mit großem Etikett verpackt, während die für das Rückenmark aus grünem Plastik sind und steril in einer grünen Verpackung stecken - um genau solche Verwechslungen auszuschließen. Doch die Medizinerin beharrte darauf, dass sie sich auf die Angaben des Assistenzarztes verlassen habe und das auch genauso üblich sei.

Durcheinander
"Die Spritze hätte nie dort liegen dürfen", meinte ihre Verteidigerin Karin Prutsch, die außerdem betonte, "an diesem Tag war ein Durcheinander und sehr viel los." Doch der Anwalt der Familie des Opfers, Guido Held, tat diese Erklärungen als "untaugliche Versuche, Schuld abzuwälzen" ab. Er zitierte den Leiter der Neurologie, der als Grundgesetz für Ärzte formuliert habe: "Jede Spritze checken, bevor sie verabreicht wird."

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