Der bekannte steirische Winzer (58) soll seiner 71-jährigen Lebensgefährtin ohne ihr Wissen ein Sterbemittel verabreicht haben. Er bestreitet den Mordvorwurf und will die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe geleistet haben.
Stmk. Der Mordprozess gegen einen steirischen Winzer ist am Montag in St. Pölten ins Finale gegangen. Der 58-jährige Winzer, dem angelastet wurde, eine 71-Jährige mit einem Medikament getötet zu haben, wurde vom Mordvorwurf freigesprochen. Der Angeklagte will im Rahmen der gesetzlich erlaubten Sterbehilfe gehandelt haben.
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Von der Staatsanwältin wurde im Schlussvortrag betont, dass "eine Gesamtschau" und "eine geschlossene Indizienkette" die Schuld des Winzers beweise. Der 58-Jährige habe sich "absolut unglaubwürdig verhalten" und sich auch "immer wieder selbst widersprochen". Hätte der Angeklagte vorschriftsmäßig gehandelt, "gäbe es einfach nur eine Version". Die Vertreterin der Anklagebehörde forderte die Höchststrafe für den 58-Jährigen, also lebenslange Haft.
Ärzte befragt
Bernhard Lehofer, der den Steirer gemeinsam mit Michael Dohr verteidigt, strich in seinem Plädoyer hervor, dass vier als Zeugen befragte Ärzte angegeben hätten, dass die 71-Jährige nicht mehr leben habe wollen. Der Sterbewunsch der Frau sei sogar dringend und intensiv gewesen. Gegenteiliges sei eine "ganz, ganz schwach begründete These der Staatsanwaltschaft". Der Jurist trat für einen Freispruch vom Mordvorwurf ein. Dohr wiederum sprach mehrfach von "der Intimität des Sterbens". Keiner wisse, was zwischen der 71-Jährigen und dem Winzer kurz vor dem Tod der Frau - die niemand anderen einweihen habe wollen - gesprochen worden sei. Der Angeklagte selbst unterstrich zum Abschluss, "pietätvoll" und "in bestem Wissen und Gewissen" nach dem Sterbeverfügungsgesetz gehandelt zu haben.
Mord oder Sterbehilfe
Mord oder Sterbehilfe - so lautet also die Kernfrage. Der Sachverhalt samt mehrerer Nebenstränge wurde umfangreich beleuchtet, das Geschworenenverfahren umfasst mittlerweile sechs Prozesstage. Laut Staatsanwaltschaft soll der Winzer der vermögenden und mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Witwe am 7. März 2025 bei ihr zu Hause im Bezirk St. Pölten eine Überdosis Natrium-Pentobarbital gegeben haben. Das beim assistierten Suizid nach dem Sterbeverfügungsgesetz eingesetzte Medikament dürfte der Beschuldigte in einer Flüssigkeit aufgelöst und der 71-Jährigen zur Einnahme auf das Nachtkästchen gestellt haben.
Der Frau soll der Angeklagte dabei laut Staatsanwältin "vorgegaukelt haben", dass es sich um ein Magenschutzmittel handle, das sie im Rahmen einer mehrwöchigen Kur einnehmen müsse. Die 71-Jährige habe das Medikament in der Folge in Unkenntnis seiner tödlichen Wirkung eingenommen und in diesem Moment - trotz der am 20. Februar 2025 errichteten Sterbeverfügung - keinen Sterbewillen gehabt, wird seitens der Staatsanwaltschaft schlussgefolgert. Als Gründe wurden eine besser wirkende Schmerztherapie und die Versöhnung mit der Tochter angeführt.
Der in der Sterbeverfügung als Hilfsperson eingetragene Angeklagte will der 71-Jährigen das Mittel auf deren ausdrücklichen Willen hin in ein Glas gegeben haben. Der Todesentschluss der nach einem schweren Schlaganfall bettlägerigen, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesenen Frau habe sich im Rahmen eines Gesprächsabends am 7. März des Vorjahres endgültig manifestiert, schilderte der Angeklagte bei seiner Einvernahme beim Prozessbeginn am 9. April.
Testamente und Schenkungen waren Thema
Neben der Kernfrage behandelt das Geschworenenverfahren auch diverse weitere Themen wie Testamente, Schenkungen und finanzielle Aspekte. Einerseits soll die 71-Jährige in den Angeklagten verliebt gewesen sein, ihn bereits 2022 als Alleinerben in ein Testament eingesetzt und ihn kurz darauf mit einer umfangreichen Vermögensschenkung bedacht haben. Andererseits hatte der verschuldete Winzer - sein Weingut ist mittlerweile insolvent - laut Anklage immer wieder Kontakt zu wohlhabenden Frauen gesucht. In der finanziellen Lage begründet ortet die Staatsanwaltschaft auch das Motiv. Der 58-Jährige soll aus Habgier gehandelt haben, was die Verteidigung vehement bestreitet. Der Beschuldigte habe so schnell wie möglich das bereits seit der Schenkung im Mai 2022 ihm gehörende Anwesen der Pensionistin verkaufen wollen, um seine Schulden zu tilgen, so der Vorwurf. Für die 71-Jährige lag ein verbüchertes Wohnrecht vor, das sich wohl wertmindernd auf den angedachten und schuldendeckenden Verkaufspreis von 4,5 Millionen Euro ausgewirkt hätte.
Der Steirer wurde am 15. Juli festgenommen, Untersuchungshaft wurde verhängt. Belastet wurde der Mann im Laufe des Ermittlungsverfahrens von Audio- und Videoaufnahmen eines Pflegers der 71-Jährigen, auf denen der Angeklagte und die Frau zu hören sind.
Ebenfalls angeklagt ist der 58-Jährige wegen versuchten schweren Betrugs im Juni 2025 im Zusammenhang mit einem an die Versicherung gemeldeten Pkw-Schaden einer Bekannten. Hier zeigte sich der Angeklagte geständig. Der Beschuldigte weist auch eine Vorstrafe wegen gewerbsmäßig schweren Betruges auf, weil er Wein mit Farb- und Geschmacksstoffen versehen und an mehrere Abnehmer verkauft haben soll.