Fall Kührer

Mord-
Anklage zerstört
 Alibi

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Die Staatsanwaltschaft ist sich sehr sicher, den Richtigen im Fall Kührer angeklagt zu haben.

Und das, obwohl sich der Verdacht gegen den 51-jährigen Michael K. hauptsächlich auf Indizien und kaum Beweise gründet. Doch die 22-seitige Anklageschrift legt Punkt für Punkt (mit Verweisen auf mehrere Gutachten) offen, warum „einzig Michael K. als Verursacher des Todes der Julia Kührer infrage kommt“.

Handy-Daten wurden von Ermittlern ausgewertet

➜ Kein Alibi. Demnach soll eine Auswertung der Handydaten des Verdächtigen zeigen, dass er nicht (wie er selbst behauptet) am 27. 6. 2006 in Tschechien, sondern eindeutig in Pulkau war und somit die damals 16-jährige Julia in seine Videothek gelockt und im Streit um die Drogen erschlagen haben kann.

➜ Falschaussage. Widerlegt haben die Ankläger auch, dass K. mit einem Angestellten im Ausland bzw. mit ihm und dessen Gattin am Tag des Verschwindens von Julia gegrillt haben könnte.

➜ Genetischer Beweis. Auf den Resten jener großteils verbrannten hellblauen Decke, in dem die verkohlte Leiche von Julia im Keller von K.s Haus in Dietmannsdorf eingewickelt war, konnte ein „DNA-Mischteilprofil“ extrahiert werden, das „in 15 von 16 DNA-Merkmalsystemen mit dem DNA-Profil von K. übereinstimmt“.

➜ Couch. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Verdächtigen in Wien wurden Fasern auf einem Couchsessel sichergestellt. Sie sind chemietechnisch nicht von den Eigenmaterialfasern der blauen Decke zu unterscheiden, die bei Julias Skelett gefunden wurde. Bisher hat K. immer abgestritten, die Decke zu kennen oder jemals zuvor gesehen zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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