Notrufpanne: Der Anruf vom Sohn wurde von der Polizei nicht weitergeleitet.
Ob es bei einem am 3. Juni 2009 bei der Salzburger Polizei eingegangenen und nicht weitergeleiteten Notruf ein Kommunikationsproblem oder die "Verkettung unglücklicher Umstände" waren, blieb nach einer Berufungsverhandlung wegen Mordes am Innsbrucker OLG am Donnerstag weiterhin offen. Fakt ist, dass eine in Kitzbühel wohnhafte 53-jährige Serbin vergangenes Jahr den Tod fand. Ihr Mann hatte sie erstochen, der Sohn wollte die Polizei alarmieren. Am Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht die erstinstanzlichen 18 Jahre.
Kein Geständnis
"Die Strafe ist streng, aber nicht zu streng", begründete der Vorsitzende, Ulrich Paumgartten, das Urteil und wies auf die grausame Tat hin. Der Angeklagte habe sowohl den Tötungsvorsatz als auch jede Verantwortung von sich gewiesen. Kein Geständnis sei kein Erschwerungsgrund, aber in keinem Fall ein Milderungsgrund - auch für einen Unbescholtenen. Der Serbe habe aber "mit ausgesprochener Grausamkeit seine Frau ermordet", sagte der Richter.
Frau soll angegriffen haben
Der Verteidiger des 65-jährigen Beschuldigten, Andreas Oberhofer, hatte versucht, die Strafe ein bis zwei Jahre herunterzusetzen. Der Serbe hatte sich bei der Hauptverhandlung am 26. Mai vor einem Geschworenengericht nicht schuldig bekannt. Er meinte stets, dass seine Frau ihn angegriffen und er sich gewehrt habe. "Plötzlich verspürte ich einen Stich", schilderte der Angeklagte damals. Seine Frau sei mit dem Messer in der Hand vor ihm gestanden. Er habe es ihr entrissen und ebenfalls zugestochen. Im Anschluss habe sie ihm einen Fußtritt verpasst, er sei auf den Kopf und ins Koma gefallen. "Dann weiß ich nichts mehr", ließ der Pensionist durch eine Dolmetscherin mitteilen.
Das gerichtsmedizinische Gutachten zeugte im Mai von einem gegensätzlichen Geschehen. "Es ist sicher auszuschließen, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt hat", meinte Gerichtsmediziner und Sachverständiger Walter Rabl. Nicht nur die äußeren, auch die inneren Verletzungen seien "sehr heftig" gewesen. Die Frau sei schließlich an Blutverlust gestorben.
Notrufpanne in Zell am See
Außerdem hatte Rabl in seinem Gutachten geschrieben, dass das Opfer nicht sofort verstorben sei, sondern noch einige Zeit gelebt habe. Durch das mögliche Kommunikationsproblem bei der Exekutive in Salzburg war die Zeit aber verzögert worden. Am Tag der Bluttat hatte die 53-Jährige ihren Sohn angerufen und gesagt: "Komm sofort heim, er schlägt mich, er wird mich umbringen." Darauf alarmierte der inzwischen 18-Jährige über den Notruf die Polizei. Die Beamten in Zell am See, zu denen er aufgrund seines Aufenthaltsortes automatisch verbunden wurde, konnten ihm nicht weiterhelfen und leiteten den Notruf nicht um. Stattdessen suchten sie ihm übers Internet die Rufnummer der Inspektion in Kitzbühel heraus, wie ein in der Hauptverhandlung vorgespieltes Tonband belegte. Beim Eintreffen der Beamten und des Notarztes war die Frau bereits tot. Der Mann wurde blutüberströmt aufgefunden und schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.