Umstrittene Regelungen

Neues Gesetz bestraft die Tierschützer

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Strafen bis 600 Euro für Vermittlung von Tieren - Ministerin beruhigt.

Es sind vor allem zwei Regelungen, die bei den Tierschützern regelrecht Panik ausgelöst haben:

■ Tierheim: (Gerettete) Tiere dürfen nur noch bei Vereinen unterkommen, die ein „Tierheim“ betreiben – und für den Betrieb eines solchen gibt es strenge Auflagen, die nur schwer zu erfüllen sind (Quarantäneräume etc.).

■ Vermittlung: Um der Welpenmafia Herr zu werden, wurde die Tiervermittlung im Internet ebenfalls auf die großen Tierschutzvereine beschränkt, kleine schauen wieder durch die Finger.

Strafen. Die Gemeinde Wien hat bereits Strafen bis zu 600 Euro verhängt – diese wurden zwar ausgesetzt, den Tierschützern reicht das aber nicht: „Das ist ein unfassbarer Gesetzespfusch“, so Madeleine Petrovic vom Wiener Tierschutzverein.

Ministerium beruhigt. Im Gesundheitsministerium von Pamela Rendi-Wagner versucht man, zu beruhigen: Es gebe Übergangsfristen bis zum Juli 2018, dies betreffe auch die Vermittlung von Tieren im Internet.

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