Kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung

16-Jährige getötet - Gutachter empfiehlt Maßnahmenvollzug

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Bei der Gerichtsverhandlung nach dem Tod einer 16-Jährigen, empfiehlt der Gutachter ein Maßnahmenvollzug.

Wiener Neustadt. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl hat bei dem Angeklagten im Mordprozess in Wiener Neustadt eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung diagnostiziert. Aufgrund eines hohen Ausmaßes an Gefährlichkeit, die vom Beschuldigten ausgeht, empfahl Walzl daher den Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB), was von der Staatsanwältin gleich beantragt wurde.

Das bedeutet, dass der 20-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stand und damit eine Gefahrenquelle darstellt. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sie kann fortgesetzt werden, selbst wenn der Betroffene die über ihn verhängte Freiheitsstrafe längst verbüßt hat.

Da sich der 20-Jährige bisher weigerte, mit dem Gutachter zu sprechen, beobachtete Walzl am ersten und zweiten Verhandlungstag den Geschworenenprozess und stellte dem Beschuldigten gelegentlich Fragen. Der Sachverständige berichtete, dass der Syrer während des Gespräches aufstand und den Raum verließ. Der Syrer meinte laut Walzl sinngemäß, er würde sich schon begutachten lassen, vorausgesetzt, das Gutachten gehe gut für ihn aus. Am Ende des zweiten Prozesstages stellte der vorsitzende Richter Kurt Weisgram dem Sachverständigen die Frage, ob nun eine Expertise möglich sei, was Walzl bejahte.

Er diagnostizierte eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit emotional instabilen, narzisstischen und dissozialen Anteilen. Der Beschuldigte würde Täter-Opfer-Umkehr betreiben und die Tat als Unfall "verniedlichen". Es fehle ihm an Selbstkritik, er empfinde schnell Kränkung und die Frustrationstoleranz bei dem 20-Jährigen sei sehr niedrig. Bereits Kleinigkeiten würden ihn aus dem Lot bringen, sagte Walzl.

Die emotionale instabile Persönlichkeitsentwicklungsstörung führe dazu, dass sich beim Beschuldigten ein Konflikt immer wieder weiter aufschaukelt, erklärte der Gutachter. Die Impulskontrolle würde mit ihm durchgehen und die Sicherungen durchknallen. Aufgrund seiner hohen Aggressivität neige der Angeklagte zu Wut- und Gewaltausbrüchen.

Auch wenn er aufgrund seines Alters erst eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung und noch keine Persönlichkeitsstörung habe, befinde sich der Syrer jedoch "direkt auf der Autobahn in diese Richtung", sagte der Gutachter. Nach der Expertise Walzls beantragte Staatsanwältin Antonella Baca die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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