Er gab sich als Mädchen aus: Ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Horn versuchte, besonders gefinkelt zu sein - und "erschwindelte" auf einer Internetplattform Nacktfotos von minderjährigen Burschen. Dafür erhielt er jetzt eine Teilbedingte Strafe.
Die ihm zugesandten Nackt-Bilder verwendete der 17-Jährige missbräuchlich und besonders durchtrieben: Er drohte mit der Veröffentlichung der Bilder, sollten die von ihm Erpressten seinen Forderungen nach Sexvideos nicht nachkommen.
Jetzt wurde das Urteil über den Teenager aus dem Bezirk Horn gesprochen: Für den einschlägig vorbelasteten Schüler setzte es zweieinhalb Jahre, davon muss er sechs Monate unbedingt "absitzen".
Er ist ein Wiederholungstäter
Auch diese Geschichte hat eine Vorgeschichte: Bereits im Herbst 2023 stand der damals 15-Jährige vor Gericht. Es wurden ihm die gleichen Vergehen wie jetzt vorgeworfen. Vor zwei Jahren hatte der nun Verurteilte Geld von den "Angeflirteten" für eine "Nicht-Veröffentlichung" gefordert. Schuldeinsicht sehe anders aus, bemerkten jetzige Prozessbeobachter. Der Möchtegern-Erpresser wurde seinerzeit milde beurteilt, er musste "nur" gemeinnützige Leistung erbringen.
Er scheint nichts gelernt zu haben, die damals beteuerte Reue und Einsicht dürfte nur vorgespielt gewesen sein, wie die diesmalige Anklägerin meinte. Der Waldviertler habe mit seinen geschlechtlichen Nötigungsversuchen im Netz munter weiter gemacht. Diesmal hat er zusätzlich das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen begangen.
Ist der Waldviertler diesmal einsichtig?
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde der geständige Waldviertler nunmehr wegen geschlechtlicher Nötigungsversuche und der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt: Zweieinhalb Jahre, davon muss der 17-Jährige ein halbes Jahr hinter Gittern absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.