Verfahren

Acht Geschworene richten über Fritzl

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Fünf Tage müssen sie sich dem Grauen stellen.

Sie sind das Zünglein an Justitias Waage: Die acht Geschworenen, die von 16. bis 20. März über Josef Fritzl und seine Taten zu Gericht sitzen. Jeder der Kandidaten im Alter zwischen 25 und 65 Jahren wurde auf Herz und Nieren überprüft und schließlich als geeignet befunden.

Belastung
Die Laienrichter werden mit einer enormen Belastung umgehen müssen. Erstens, weil sie sich all jene unfassbaren und abscheulichen Details über die mutmaßlichen Taten des Josef Fritzl anhören müssen. Und zweitens, weil sie trotz aller Medienberichte zu den jahrzehntelangen Qualen der Inzest-Opfer über die sechs Anklagepunkte unvoreingenommen urteilen sollen.

Fahrplan
Die Geschworenen entscheiden schließlich über „schuldig“ oder „nicht schuldig“ und beraten sich mit dem Gericht über das Strafausmaß. Montag, den 16. März, müssen die acht Laienrichter um 9 Uhr früh ihren schweren Dienst antreten, wie aus einem „Fahrplan“ für den Prozess hervorgeht, den das Landesgericht St. Pölten am Freitag veröffentlicht hat. Die Regeln des Verfahrens: Ausschluss der Öffentlichkeit bis zum Urteil, wer aus dem Gerichtssaal berichtet, macht sich strafbar. Medienvertreter sind zugelassen.

Fragen
„Für Fragen stehe ich nach jedem Prozesstag bereit“, hat der Sprecher des Landesgerichts St. Pölten, Franz Cutka, bereits angekündigt. Die Geschworenen hingegen dürfen während des Verfahrens mit niemanden reden – sonst werden sie ausgeschlossen.

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