Michael Genner hat mit seinen umstrittenen Äußerungen zum Tod der Innenministerin womöglich den Tatbestand der Beleidigung und üblen Nachrede erfüllt.
Ein juristisches Nachspiel haben möglicherweise die Äußerungen, mit denen "Asyl in Not"-Obmann Michael Genner nach dem unerwarteten Ableben von Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) über die Parteigrenzen hinweg für Empörung gesorgt hatte. Wie die Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstag auf Anfrage der APA bekannt gab, liegt gegen Genner eine anonyme Anzeige vor. Die Anklagebehörde muss nun prüfen, ob der "Asyl in Not"-Obmann den Tatbestand der Beleidigung bzw. der üblen Nachrede erfüllt hat.
Genner hatte am Dienstag mit Verweis auf Fälle von Asylsuchenden in Österreich Prokops Tod als "gute Meldung zum Jahresbeginn" bezeichnet und weiter gemeint: "Kein anständiger Mensch weint ihr eine Träne nach."
Bis zu ein Jahr Haft
Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für
strafbare Handlungen gegen die Ehre bis zu einem Jahr Haft vor, sofern die
üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird (Par. 111 Absatz
2 StGB) und geeignet war, den davon Betroffenen in der öffentlichen Meinung
verächtlich zu machen oder herabzusetzen. Eine Sonderbestimmung stellt
außerdem ausdrücklich die Beleidigung eines verfassungsmäßigen
Vertretungskörpers unter Strafe.
An sich werden strafbare Handlungen gegen die Ehre nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten verfolgt. Im gegenständlichen Fall kommt aber Par. 117 Absatz 5 StGB zum Tragen: Richtet sich die üble Nachrede oder Beleidigung gegen eine verstorbene Person, sind gemäß dieser Bestimmung der Witwer Gunnar Prokop, die Verwandten in gerader Linie sowie die Geschwister der ums Leben gekommenen Innenministerin berechtigt, die Verfolgung zu verlangen.
Die Entscheidung, ob sich Genner wegen seiner Aussagen vor Gericht verantworten muss, dürfte "in den kommenden Wochen" fallen.
Ehrenobmann kritisiert Obmann
Der Ehrenobmann von "Asyl in Not",
Volker Kier, nahm am Donnerstag auf die Anschuldigungen und die anonyme
Anzeige gegen "Asyl in Not"-Obmann Michael Genner Stellung. Genners Aussage
am Neujahrstag 2006, der Tod von Innenministerin Liese Prokop (V) sei "eine
gute Nachricht zu Jahresbeginn" bezeichnete er darin als "inakzeptabel".
Dennoch gebe allein der Tod eines Menschen keinen Anlass für
"Glorifizierungen", sagte Kier. So hätte die "Instrumentalisierung des Todes
von Prokop zur Verharmlosung ihrer menschenverachtenden Politik" keinesfalls
unwidersprochen bleiben können, betonte der frühere liberale Abgeordnete.