Urteil nicht rechtskräftig

Asylheim in NÖ: Trio wegen Sachbeschädigung verurteilt

Teilen

Wegen Sachbeschädigung an einem Asylheim in Himberg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) hat es am Freitag Schuldsprüche für drei Männer in Korneuburg gegeben.

Korneuburg. Über die im wesentlich geständigen Angeklagten wurden zwei Mal drei Monate unbedingt und ein Mal sechs Wochen bedingt verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Am 27. November 2016 waren Molotowcocktails gegen die Außenmauer des Flüchtlingsheims geworfen worden. Menschen kamen nicht zu Schaden. Außerdem war ein gegenüber des Objektes abgestellter Lkw-Anhänger mit dem Schriftzug "Phalanx" beschmiert worden. Ermittler verwiesen darauf, dass das der Name eines Online-Versands sei, der von führenden Mitgliedern der Identitären Bewegung betrieben werde.

Die Beschuldigten wurden im vergangenen Herbst, fast drei Jahre nach der Tat, ausgeforscht. Bei insgesamt vier Männern wurden im Oktober Hausdurchsuchungen durchgeführt und DNA-Abriebe abgenommen. Die DNA-Spuren von drei Verdächtigen wurden auch am Tatort gefunden.

Vor einem Schöffensenat in Korneuburg angeklagt war versuchte Brandstiftung. Weil bei den Männern mit Bezug zur rechtsextremen Szene, so das Gericht, ein Vorsatz nicht feststellbar gewesen sei, blieb es bei Sachbeschädigung. Ein zu drei Monaten Verurteilter und der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.