Nachdem die Beißkorbpflicht aufgeweicht wurde, bleiben viele Fragen offen.
NÖ. Die Aufregung rund um das neue Hundegesetz bleibt weiterhin groß – trotz der kürzlich beschlossenen „Gesetzesreparatur“. Demnach wird ab 1. Jänner bei Orten, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie beispielsweise in Gaststätten, Einkaufszentren oder Freizeitparks, unter 150 Personen Leinen- oder Beißkorbpflicht gelten, bei über 150 Personen beides.
Veranstaltungen. Doch diese „authentische Interpretation“ wurde jedoch nicht auf die Rubrik „Veranstaltungen“ ausgedehnt. „Es herrscht große Verwirrung, wie genau das Gesetz bei Veranstaltungen greift“, sagt Christine Witty von der Hundeplattform „Pfote mit Note“, die sich für ein umfassendes Konzept starkmacht.
Widerstand. Die Hundeplattform appelliert an den Landtag, den Fokus auf Hundebiss-Präventionsprogramme zu legen. Als Vorbild könnte das von „Pfote mit Note“ entwickelte Pilotprojekt „Kind und Hund“ gelten, bei dem in Kindergärten Kinder den richtigen Umgang mit Hunden lehren. „Damit können deutlich mehr Unfälle vermieden werden, als mit dem jetzigen Hundegesetz“, sagt Witty und verweist auf die Studie von Top-Experten Hans Mosser: In 75 Prozent aller Hundebeißunfälle ist ein dem Kind bekannter Hund beteiligt – in 62 Prozent davon wurde der Unfall durch „falsches“ Verhalten provoziert.