Ganze 20 Monate war Manfred F. mit seiner Nichte (13) untergetaucht und hatte das Kind verführt. Nun bekommt er die Rechnung präsentiert.
Wenn der 38-Jährige Wiener am 17. März im Grauen Haus vor Richter Norbert Gerstberger tritt, wird er gewaltigen Erklärungsbedarf haben, um die Schöffen milde zu stimmen. Denn die Anklagebehörde hat eine juristische Breitseite vorbereitet, die den Mann für lange Zeit hinter Gitter bringen könnte.
Wie berichtet, war Manfred F. – für den die Unschuldsvermutung gilt – im Sommer 2009 festgenommen worden, nachdem man bei ihm seine abgängige Nichte Yvonne entdeckt hatte. Den entscheidenden Tipp zur Befreiung des Mädchens gab damals übrigens der TV-Journalist Gerhard Tuschla.
Rauschgift-Missbrauch und schwerer Betrug
Nach langwierigen
Polizeiermittlungen und etlichen Befragungen wirft die Staatsanwaltschaft
dem Beschuldigten nun 14 strafrechtlich relevante Punkte vor. Der Bogen ist
weit gespannt: aufgelistet sind unter anderem Missbrauch und Weitergabe von
Drogen (Haschisch) und schwerer, gewerbsmäßiger Diebstahl.
Weitere Vorwürfe im Akt: Veruntreuung, gewerbsmäßiger und schwerer Betrug sowie Kreditbetrug. Die genannten Delikte sind mit einem relativ geringen Strafmaß bedroht und daher in dem Verfahren vorerst eher nebensächlich.
Der Prozess ist für
zwei Tage anberaumt
Richtig ernst
wird es dann bei den Paragrafen, die direkt das Zusammenleben mit der
13-jährigen Yvonne betreffen. Manfred F. muss sich wegen Kindesentziehung,
Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie pornografischer Darstellung
einer Minderjährigen und vor allem wegen schwerem sexuellen Missbrauch einer
Unmündigen verantworten. Der Strafrahmen im Fall eines Schuldspruchs beträgt
bis zu zehn Jahren unbedingter Haft. Am zweiten Tag der Verhandlung, dem 18.
März, wird sich Richter Gerstberger noch mit ausständigen
Unterhaltszahlungen des zweifachen Familienvaters Manfred F. befassen, bevor
mit einem Urteil zu rechnen ist.
Opfer Yvonne wird derzeit in einem oberösterreichischen Jugendheim betreut und darf regelmäßig ihre Eltern besuchen. Dass sie beim Prozess aussagt, gilt als unwahrscheinlich.