Arbeitsverkehr

NÖ-Pendlerpauschale nur noch bis Monatsende möglich

Dies als Erinnerung: Nur noch bis Ende Oktober lässt sich um die NÖ Pendlerhilfe 2024 ansuchen. Was zu tun ist, erfahren Sie hier.

"Viele fleißige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher pendeln regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Gerade für sie ist die NÖ Pendlerhilfe eine wichtige finanzielle Unterstützung, um die steigenden Mobilitätskosten abzufedern", betont FPÖ-Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz und erinnert daran, dass Anträge für die NÖ Pendlerhilfe 2024 nur noch bis 31. Oktober 2025 gestellt werden können. 

Das Land Niederösterreich unterstützt mit der NÖ Pendlerhilfe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund weiter Arbeitswege zusätzliche Ausgaben haben. Die Förderung dient dem Ausgleich von Nachteilen durch die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. "Gerade in Zeiten massiv steigender Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten sowie der weiterhin bestehenden CO₂-Steuer ist jede Entlastung für arbeitende Menschen besonders wichtig“, so Rosenkranz. 

Und das sind die Anforderungen

Für die Förderung gilt:

Hauptwohnsitz in Niederösterreich, Mindestentfernung von 25 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und finanzielle Aufwendungen für die Fahrten müssen nachweislich entstehen. Was die Einkommensgrenzen betrifft: diese sind bei einem Einpersonenhaushalt bei maximal 2.000 Euro; für alleinerziehende Elternteile mit einem Kind ist die Grenze bei 3.600 Euro. Für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften ohne Kinder sind ebenso maximal 3.600 Euro vorgesehen und für ein Ehepaar oder eine Lebensgemeinschaft mit einem Kind sind dies maximal 4.400 Euro, für jedes weitere Kind kommen 800 Euro hinzu.

Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen und eine personalisierte Jahreskarte besitzen, erhalten zusätzlich einen "ÖKO-Bonus“ in Höhe von 20 % der errechneten Pendlerhilfe. "Damit fördern wir nicht nur jene, die auf das Auto angewiesen sind, sondern auch all jene, die sich für Bus oder Bahn entscheiden“, unterstreicht Rosenkranz. Der höchstmögliche Förderbetrag liegt bei 1.000 Euro jährlich, mit ÖKO-Bonus sogar bei 1.200 Euro. Die Antragstellung für den Förderzeitraum 2024 ist, wie gesagt, nur noch bis 31. Oktober 2025 möglich – und zwar online über die Website des Landes Niederösterreich.

"Ich lade alle Anspruchsberechtigten ein, jetzt noch rasch um die Pendlerhilfe anzusuchen. Diese Förderung ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die täglich weite Wege in Kauf nehmen, um ihren Beitrag zum Wohlstand unseres Landes zu leisten“, so Rosenkranz abschließend.

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