Korneuburg

Pestizid-Prozess endet mit Geldstrafen

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Abwasser-Systeme undicht - Angeklagte erhielten Geldbußen.

Mit Diversion für alle fünf Angeklagten hat am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg der Prozess um eine durch undichte Abwassersysteme der Firma Kwizda Agro entstandene Grundwasserverunreinigung geendet. Die Staatsanwältin hatte akzeptiert und ebenfalls festgestellt, dass der Vorwurf der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt aufgrund des Beweisverfahrens vom Tisch sei.

Damit blieb fahrlässiges Handeln übrig. Ab dem Erkennen des Schadens 2010 habe der Pflanzenschutzmittelhersteller im Werk Leobendorf Gegenmaßnahmen ergriffen und nicht, wie es noch im Strafantrag geheißen hatte, ungehindert weiter produziert, meinte Richter Rainer Klebermaß.

Die Entscheidungsträger des Unternehmens müssen Geldbußen in der Höhe von 3.000 bis 38.000 Euro leisten. Sie bleiben aber unbescholten. Auch Kwizda als Verband wurden 250.000 Euro Geldbuße angeboten.

Richter: Kein Vorsatz
Die Diversion in diesem Fall bedeute keinesfalls, dass man eine Umweltbeeinträchtigung auf die leichte Schulter nehme, erläuterte Richter Rainer Klebermaß. Aber der schwer wiegendste Vorwurf des Vorsatzes war nicht aufrechtzuerhalten, und zu dem, was schief gelaufen war, standen die Angeklagten, "auch wenn gestern furchtbar herumgestottert wurde".

Auf "Kommando" des Geschäftsführers sei der Bezirkshauptmannschaft nichts Genaues erzählt worden. Allein durch die Fotos der lecken Rohre sei klar gewesen, dass "gewaltiges Ungemach" drohen würde, wenn die Behörde davon erfahre. Daher beschloss man zu sanieren, ohne die BH zu informieren, auch wenn der erste Vorfall unverzüglich gemeldet worden war. "Niemand hat das gewollt, niemand war glücklich, niemand hat an diesem falschen Weg verdient", hielt der Richter fest. Schließlich sei mit der BH kooperiert worden.

Keine Gesundheitsgefährdung
Zu den Folgen meinte Klebermaß, dass die Bevölkerung zu Recht subjektiv große Angst hatte, weil das Trinkwasser betroffen war. Der Gesetzgeber habe aber den Grenzwert nicht toxikologisch, sondern vorsorglich ganz niedrig angesetzt mit der Intention, dass das Trinkwasser absolut sauber bleibe. Dass der Wert um ein Vielfaches überschritten wurde, klinge zwar dramatisch, aber objektiv zeigte keine Messstelle zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gefährdung menschlicher Gesundheit an.

Das Vorenthalten von Informationen an die Behörde war zwar vorsätzlich, aber zu diesem Zeitpunkt war die Kontamination bereits passiert. Ansonsten war das Verhalten der Angeklagten "vorbildlich", so Klebermaß: Sofort wurde mit der Sanierung begonnen und nicht, wie noch im Strafantrag stand, die Produktion mit einem kaputtem Abwassersystem fortgeführt. Alle Zeugen erklärten, dass das Abwasser in Container geleitet wurde. Die Sicherheit insgesamt sei als Konsequenz des Vorfalls erheblich verbessert worden.

 

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