Busunfall auf A22

Prozess: Acht Monate bedingt für Lkw-Lenker

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Ein Toter, fünf Schwer- und 20 Leichtverletzte lautete die Schreckensbilanz des Crashs.

Zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg ein Lkw-Lenker verurteilt worden, der laut Anklage im August 2009 einen schweren Busunfall auf der A22 (Donauuferautobahn) nahe Wien verursacht hatte.

Damals starb ein Pkw-Lenker durch einen weggeschleuderten Betonbrocken aus der durchbrochenen Mittelleitschiene, fünf Menschen wurden schwer und 20 leicht verletzt.

Der 34-jährige, unbescholtene Pole, Familienvater mit Wohnsitz in Wien, hatte angegeben, sich an das Geschehen nicht erinnern zu können. Er nahm drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Prozess
Mehrere Verkehrsteilnehmer sagten als Zeugen übereinstimmend aus, dass der angeklagte Lkw-Lenker zunächst zu weit nach rechts geraten war und dort mit der Leitplanke kollidierte. Dann zog er bis in die mittlere Spur, ehe er den auf dem dritten Streifen überholenden Bus plötzlich streifte und dadurch über die Mittelleitschiene schleuderte. Der Sattelzug schwenkte nach rechts zurück und kam am Straßenrand zu liegen.

"Ich hab' zu meiner Frau gesagt, pass' auf, gleich kracht's", erinnerte sich ein Zeuge an das allmähliche Schlingern des Sattelzugs. "Wie ein Turnierpferd" sei der Reisebus durch den plötzlichen Zusammenstoß "aufgestiegen", beschrieb ein anderer, wie der Bus über bzw. durch die Mittelleitschiene geschleudert wurde.

Unfallhergang
Der Pole war, wie die Tachoauswertung zeigte, während des gesamten Unfallgeschehens mit 90 km/h unterwegs gewesen. Gebremst habe er laut dem technischen Sachverständigen dabei nicht, er habe aber auch nicht ruckartig die Spuren gewechselt. Ein Sanitäter und ein Lkw-Fahrer, die zum umgestürzten Lkw geeilt waren, gaben an, dass der Chauffeur bewusstlos im Fahrerhaus lag, dann Schaum vor dem Mund hatte wie bei einem epileptischen Anfall und völlig verloren wirkte. Er habe sich nicht ausgekannt und starr die Augen aufgerissen.

Gerichtspsychiater Werner Brosch hatte beim Angeklagten keine Anzeichen für das Vorliegen eines Gedächtnisverlusts aus organischer Sicht festgestellt - wohl aber sei ein dissoziative Amnesie denkbar, glaubte Brosch. Er glaube auch unter Hinweis auf die Zeugenaussagen nicht an eine reine Schutzbehauptung des Angeklagten: Was man seelisch mit seinem Weltbild nicht vereinen könne, werde ausgeblendet, verdrängt. Eine andere Bewusstseinsbeeinträchtigung zum Unfallzeitpunkt habe es nicht gegeben - allenfalls Sekundenschlaf, was der Angeklagte jedoch ausschloss.


 

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