Causa Traisental

"S34-Spange": EuGH-Urteil lässt einiges im Unklaren

In der Causa Traisental-Schnellstraße (S34) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ein Urteil gefällt. Darin legt der Gerichtshof dar, welchen Voraussetzungen ein Straßenbauvorhaben entsprechen muss, um den Vogelschutz zu gewährleisten. 

Nach jahrelangen Diskussionen hat sich nun auch der Europäische Gerichtshof mit dem Projekt der Traisental-Schnellstraße, konkret der geplanten Spange Wörth, beschäftigt und am Donnerstag sein Urteil bekanntgegeben. Darin legt der Gerichtshof noch einmal dar, warum er sich mit diesem Projekt, nach Anruf des Bundesverwaltungsgerichts, befasste.

„Mehrere Umweltorganisationen beanstanden vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung für den Bau einer Straße mit zweimal zwei Fahrstreifen und einer Länge von 1,69 km im Süden von St. Pölten (sogenanntes Vorhaben ‚Spange Wörth‘). Sie sind der Ansicht, das Projekt verstoße gegen die Vogelschutzrichtlinie, die auf den Schutz sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind, abzielt.“ 

Zum einen befänden sich Brutgebiete der Feldlerche, des Rebhuhns und der Wachtel auf dem Gebiet der Arbeiten. Zum anderen würden in der Nähe auch zahlreiche Waldvogelarten, insbesondere der Mittelspecht, von dem durch den zukünftigen Kraftfahrzeugverkehr verursachten Lärm gestört werden, so der EuGH in seiner Schilderung der zugrundeliegenden Thematik.

Bundesverwaltungsgericht hat um Klärung angesucht

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof um Klarstellungen zur Tragweite des in der Richtlinie vorgesehenen Verbots ersucht, Vögel absichtlich erheblich zu stören. EuGH empfiehlt Prüfung der Begleitmaßnahmen
„Die im Rahmen des Vorhabens vorgesehenen Begleitmaßnahmen sind daher bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob das in Rede stehende Verbot dem Vorhaben entgegensteht. Die Wirksamkeit der Begleitmaßnahmen kann durch die begründete Einschätzung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen nachgewiesen werden. Diese Einschätzung muss auf den zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und den neuesten Ergebnissen der internationalen Forschung beruhen. Dagegen kann nicht verlangt werden, dass der Nachweis der Wirksamkeit der Begleitmaßnahmen durch eine wissenschaftliche Dokumentation ihrer erfolgreichen praktischen Anwendung erbracht wird.“

Entscheidung liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht

Der Gerichtshof wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens angerufen. Ob das Projekt genehmigt wird, muss nach dem Urteil des EuGH das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Konkret wurde der EuGH eben um eine Auslegung der sogenannten Vogelschutzrichtlinie ersucht. Im Detail ging es darin um die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um von der Richtlinie umfasste Vogelarten ausreichend zu schützen und welcher Maßstab bei den entsprechenden Gutachten anzulegen ist.

Denn: Während es für den Teil der Anschlussstelle B1 bei Hafing, einer Katastralgemeinde von St. Pölten, über den Knoten St. Pölten-West der Westautobahn (A1) bis in den Norden von Wilhelmsburg (Bezirk St. Pölten) bereits rechtskräftige Bescheide – darunter auch ein positiver UVP-Bescheid – gibt, heißt es bei der Spange Wörth weiter warten. Sie soll die S34 mit dem Betriebsgebiet im Süden St. Pöltens verbinden, doch für diesen Teilabschnitt gibt es die notwendigen Bescheide noch nicht. Dieses Verfahren liegt aktuell beim Bundesverwaltungsgericht, das nun eben den EuGH angerufen hat. 

Mögliche Interpretation

Jetzt heißt es also: alles sehr kompliziert, alles zurück an den Start. Man wird sehen, Vögel lassen sich ja schützen - und eine Entscheidung für die Spange ist somit auch noch nicht in weite Ferne gerückt.

Erste Reaktion der ÖVP

Der Verkehrssprecher der Volkspartei NÖ und St. Pöltner Vizebürgermeister Florian Krumböck schickt aus: "Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vogelschutzrichtlinie rückt die Umsetzung der S34 als Entlastungsstraße für St. Pölten und der Spange Wörth näher. Krumböck fordert deshalb Klarheit von der rot-grünen Stadtregierung ein: „Jetzt drängt die Zeit, um eine bessere Flächennutzung beim Straßenprojekt zu ermöglichen. Es ist jetzt der Zeitpunkt für die rot-grüne Stadtregierung, um Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern zu schaffen und Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen – so, wie es auch der gültige Beschluss des Gemeinderats vorsieht. Ich bin gespannt, wie die neue rot-grüne Stadtregierung ihren Einfluss im Bund geltend macht, um Verbesserungen zu erzielen. Besonders die Grünen, die bei den Verhandlungen für die Stadtregierung im Liegen umgefallen sind und ihre Wählerinnen und Wähler verraten haben, werden daran gemessen, wie sie zum Thema S34 weiter vorgehen.“ 

S34 ist Schlüsselprojekt für den Wirtschaftsstandort

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich drängt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf eine rasche Realisierung der S34 Traisental-Schnellstraße. „Die S34 ist ein zentrales Infrastrukturprojekt für den Wirtschaftsraum St. Pölten und das Traisental“, betonen WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und NÖ Standortanwalt Christoph Pinter.

Die rund neun Kilometer lange Schnellstraße soll von Hafing in St. Pölten bis in den Norden von Wilhelmsburg führen und die stark belastete B20 nachhaltig entlasten. Während für die S34 selbst rechtskräftige Genehmigungen vorliegen, hat sich heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Projekt der Traisental-Schnellstraße, konkret der geplanten Spange Wörth, beschäftigt. Fazit: Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass im Rahmen der sogenannten Vogelschutzrichtlinie verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Bestände der wildlebenden Vögel in diesem Gebiet oder in dessen Nähe vorgesehen seien. Ob das Projekt genehmigt wird, muss nach dem Urteil des EuGH nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

„Eine starke Wirtschaft braucht eine leistungsfähige Infrastruktur. Mit der S34 stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und schaffen Planungssicherheit für künftige Investitionen“, drängt Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), auf eine rasche Realisierung der S34.

Gerade für das Betriebsgebiet im Süden St. Pöltens sei die direkte Anbindung über die Spange Wörth essenziell. Unternehmen seien auf funktionierende Verkehrsachsen angewiesen – für Lieferketten, Mitarbeitermobilität und Investitionsentscheidungen.

Standortqualität für die gesamte Region

"Die S34 ist aus Sicht der niederösterreichischen Wirtschaft dringend notwendig. Sie bringt Verkehrsentlastung für die Bevölkerung, bessere Erreichbarkeit für Betriebe und mehr Standortqualität für die gesamte Region“, ergänzt NÖ Standortanwalt Christoph Pinter.

„Die Wirtschaftskammer NÖ spricht sich dafür aus, dass das Projekt vom Bundesverwaltungsgericht rasch behandelt wird, sodass eine zügige Umsetzung bei gleichzeitig konsequenter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen möglich wird. „Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung müssten kein Widerspruch sein, sondern verantwortungsvoll miteinander verbunden werden“, sind sich Ecker und Pinter einig.

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