Urteil nicht rechtskräftig

Sozialbetrug: Bulgarin erschleicht sich 57.875 Euro

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Vorwurf: Sie soll viereinhalb Jahre lang Mindestsicherung in Österreich bezogen haben, obwohl sie in Bulgarien wohnte. 

Wiener Neustadt. Eine 68-jährige bulgarisch-österreichische Doppelstaatsbürgerin musste sich am Donnerstag am Gericht in Wiener Neustadt wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen, schweren Betruges verantworten. Die gebürtige Bulgarin soll viereinhalb Jahre lang zu Unrecht Mindestsicherung in der Höhe von insgesamt 57.875 Euro bezogen haben. 

Sie sagte vor Gericht aus, in den letzten Jahren immer wieder für Monate in Bulgarien gewesen zu sein. Die Pensionistin gibt an, nicht gewusst zu haben, dass ein Auslandsaufenthalt bei Mindestsicherungs-Bezug nur bis zu maximal vier Wochen gestattet sei, so die Frau. 

Die Angeklagte zahlte sofort 10.000 Euro zurück, als sie erfahren habe, dass sie zu Unrecht Mindestsicherungs-Geld erhalten hat. Sie wurde trotzdem im November in U-Haft genommen. 

Die 68-Jährige ist in Wiener Neustadt nun zu 16 Monaten teilbedingter - davon zwei Monate unbedingter - Haft verurteilt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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